Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

 Mobility Pricing

Zu guter Letzt wird die Befürchtung geäussert, dass die Einführung der E-Vignette einen ersten Schritt für eine schleichende Einführung eines Road- oder Mobility-Pricings darstellen könne (CVP, ACS, SAB).

Die Gegner lehnen die Einführung aus verschiedenen Gründen ab:

 Vage formuliert, zu viel Spielraum für Bundesrat

Es sei eine Reihe von Fragen ungeklärt. Zudem delegiere der Gesetzesentwurf weitreichende Kompetenzen an den Bundesrat (GR, FDP, SGV). Er sei ergebnissoffen formuliert. Der Bundesrat lege sich auf die genauen technischen Abläufe nicht fest (FDP, SGV). Die Kompetenzdelegation an den Bundesrat sei exzessiv (frc). Es handle sich um ein diffuses Gesamtkonzept (FDP), einen Blanko-Check (CP). Insgesamt stelle die Vorlage eine eigentliche Blackbox dar, die viele sehr wichtige Fragen offen lasse und umfangreiche Regelungsdelegationen an den Bundesrat enthalte (asa). Es wäre sinnvoll, die Vorstösse der letzten Monate in die Überlegungen einzubeziehen (FDP, SGV).

Der unterbreitete Entwurf sei derart offen und vage ausgestaltet, dass es unmöglich sei, sich ein klares Bild über die konkreten materiellen, aber auch finanziellen Auswirkungen der Vorlage zu machen (TG, FER, frc). Der Bundesrat hätte die Inhalte des neuen Systems klar präzisieren müssen, sodass die Kantone und die interessierten Organisationen die Herausforderungen des Systemwechsels beurteilen und sich eine fundierte Meinung bilden können (TCS, auto-schweiz, AGVS, HS).

Es wird bemängelt, dass sich der Bundesrat nicht die Mühe gemacht habe, die unterschiedlichen vorgesehenen technologischen Optionen sowie deren Einfluss auf das aktuelle, bekannte und von den Bürgern und Verbrauchern gut akzeptierte Abgabesystem darzustellen; beispielsweise auf die Umsetzungs- und Betriebskosten oder auf den Datenschutz bzw. die Privatsphäre. (TCS, auto-schweiz, AGVS, HS).

 Delegation

In seinem erläuternden Bericht halte der Bundesrat seinen Wunsch fest, im Rahmen des Möglichen unterschiedliche Aufgaben (Abgabenerhebung, Missbrauchskontrolle und Strafverfolgung im Fall eines Verstosses) an die Kantone oder an Dritte zu übertragen. Bei den Kantonen frage man sich, ob diese angehört worden seien, ob sie gegebenenfalls an einem solchen Vorgehen interessiert seien und ob sie die dazu nötigen administrativen und persönlichen Kapazitäten hätten, und welche die Kosten dafür wären (Übertragung von Steueraufwendungen vom Bund an die Kantone). Was die Drittparteien angehe, wurde keinerlei Information geliefert zum rechtlichen Rahmen, der die Tätigkeiten dieser möglichen externen Dienstleister regle. Die Betriebskosten und die durch diese Auslagerungsmassnahmen bedingten Auswirkungen müssten umfassender und detaillierter dargelegt werden. Es wird ausserdem befürchtet, dass gewisse Pflichten des Staates (beispielsweise Strafverfolgung der Verstösse oder die Kontrolle der Vignetten durch die Kantone) von Privaten übernommen werden könnten. Es sei unverständlich, dass der Bundesrat offenlasse, wer die Abgabe erhebe und wer Missbräuche kontrollieren und ahnden werde. Es sei verwunderlich, dass keinerlei Analyse zu möglichen Übertragungen unterschiedlicher Aufgaben an Dienstleister ausserhalb der Bundesverwaltung und deren Auswirkungen präsentiert worden seien (TCS, auto-schweiz, AGVS, HS).

Die Delegation von einzelnen Aufgaben an Dritte wird abgelehnt (GR). Insbesondere die Durchführung der Kontrollen und die Strafverfolgung. Diese beiden Aufgaben seien hoheitlicher Natur und sollten durch den Staat und nicht durch Private ausgeübt werden sollen (TG).