Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten
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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes
Aus staatspolitischen Gründen und angesichts negativer Erfahrungen (Beispiel: Billag) wird eine Übertragung der Kompetenz zur Erhebung von Gebühren an Dritte abgelehnt. Unverantwortlich sei, dass die Totalrevision ermögliche, Unmengen gesammelter Daten zur Kontrolle und zur strafrechtlichen Ahndung an Dritte zu übergeben (Abgabe des Strafmonopols). Die Akzeptanz der Nationalstrassenabgabe würde in den Händen einer «Vignetten-Billag» (o.ä.) innert kurzer Zeit schwinden, ganz abgesehen von den Risiken der Datensicherheit (SVP, FMS).
Von anderen Gegnern der Vorlage wird gefordert, dass der Vollzug so weit wie möglich an Dritte ausgelagert werde, da die Umsetzung günstiger und fachkundiger wäre (FDP).
Modernisierung ohne Nutzen
Die Totalrevision des NSAG widerspreche vor allem einer deutlichen Vereinfachung des Vertriebs und der Kontrolle gegenüber dem bestehenden System (FDP). Die heutige Erhebungsform habe sich eingespielt (SVP, FMS). Sie habe sich bewährt, sei einfach und allen vertraut (AG, GR, OW, SZ, TI, UR, asa, ESA, FER, VTSS). Sie funktioniere auch was die Kontrolle anbelange, problemlos (SGV). Der Nutzen eines Systemwechsels sei wirtschaftlich (frc) und für die Automobilistinnen und Automobilisten gering (FDP, SGV). Gemessen an den hohen Investitionskosten sei ein Systemwechsel fraglich (FER) und rechtfertige sich nicht (TCS, auto-schweiz, AGVS).
Dieses bewährte, kostengünstige und unkomplizierte System solle nun durch ein hochkomplexes und voraussichtlich teures Überwachungssystem ersetzt werden. Darin müssten Millionen von Autonummern hinterlegt und mit Tausenden von Kameras Abermillionen von Bildern geschossen, ausgewertet und aus Gründen des Datenschutzes gleich wieder vernichtet werden. Zusätzliche Stellen müssten geschaffen werden, um das Erfassungssystem rückwärtig zu pflegen und bei Bedarf korrigierend einzuwirken; gleichzeitig würden diejenigen Polizisten, die heute die Kontrolle der Vignetten auf ihren Streifenfahrten quasi nebenher vornehmen, kaum entlastet. «Don’t fix it if it’s not broken», man solle nichts reparieren, das nicht kaputt sei, gelte besonders bei dieser Vorlage: der Aufwand zur Einführung und Kontrolle der elektronischen Vignette übersteige den dadurch zu erzielenden Nutzen bei Weitem. Der vorgeschlagene Systemwechsel sei unnötig (VTSS).
Es handle sich um eine starre Systemumwandlung der Klebevignette zur E-Vignette (FDP). Einer der wichtigsten Vorteile der E-Vignette sei ihre Flexibilität hinsichtlich Tarifstruktur (TI, FDP) und zeitlicher Stückelung (SZ, TI, FDP). Diese Vorteile seien in der Vorlage explizit ausgeschlossen (TI, FDP). Die wichtigsten Gründe, welche für die E-Vignette sprechen würden, fielen somit dahin. Die Beibehaltung der heutigen Klebevignette sei daher zielführender (SZ).
Einer der grössten Nachteile der Klebevignette, nämlich die ausschliessliche Geltungsdauer von einem Jahr, solle auch bei einem neuen System beibehalten werden. Es sei ungerecht, dass Personen aus Randregionen, welche die Autobahn deutlich weniger benutzten als Personen in den grossen Agglomerationen, gleich viel bezahlen müssten (AI).
Die im Bericht beschriebenen Schwächen hinsichtlich Verlustrisiko und Rückschub seien übertrieben (ESA). Die Feststellung, dass der Vertrieb der Klebevignette nur über ein aufwändiges Verkaufsstellennetz möglich sei, treffe nicht zu (AI, ESA). Der Vertrieb erfolge problemlos und sei kostengünstig. Das Argument der Missbrauchsquote von 4% bis 5% vermöge nicht zu verfangen. Es werde bei jedem anderen System ebenfalls eine Missbrauchsquote geben, welche sich nur mit einem unverhältnismässigen Kontrollaufwand verhindern liesse (AI). Die Missbrauchsquote könne mit der noch nicht umgesetzten „Kontrolle durch Dritte“ weiter gesenkt werden (ESA).