Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten
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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes
Ebenfalls sollte geprüft werden, ob bei ausländischen Fahrzeugen eine höhere Natio-
nalstrassenabgabe erhoben werden könnte. Gemäss dem Postulat 17.3363 sollte eine solche Abgabenerhöhung mit der Einführung eines Rückerstattungssystems (gemäss der Maut in Deutschland) kombiniert werden. Nur unter Einbezug solcher Tarifveränderungen würde ein effektiver Mehrwert generiert und ein Wechsel zur E-Vignette könne gerechtfertigt werden (FDP).
Hohe Kosten und hohes Risiko
Der Erläuterungsbericht erlaube aufgrund der ungewissen Ausgangslage keine abschliessenden Aussagen zu den effektiven Kosten des neuen Systems. Die Berechnungen der verschiedenen Szenarien würden jedoch zeigen, dass unabhängig von der Ausgestaltung nicht wirklich von einer substanziellen Vergünstigung gegenüber dem aktuellen System ausgegangen werden könne. Im besten Fall würden höhere Nettoerträge gegenüber der heutigen Vignette von nicht ganz 10 Millionen Franken pro Jahr resultieren (FDP). Obwohl sich die Klebevignette bewährt habe, sollten nun hohe Investitionen getätigt werden, für ein System, das unter dem Strich keine Verbesserung bringe (FDP, IG Motorrad) bzw. schlechter als das heutige und mit vielen Risiken verbunden sei. (AG, GR, OW, SZ, TI, UR, SVP, asa). In der vorgeschlagenen starren Umsetzung stehe der Mehraufwand gegenüber dem eher begrenzten Nutzen für die Konsumente in einem ungenügenden Verhältnis (FDP). Es müsse berücksichtigt werden, dass nicht alle Inländerinnen und Inländer eine Vignette brauchen. Sie dürfe also ohnehin nicht automatisch mit den Strassenverkehrssteuern in Rechnung gestellt werden, womit ein zusätzlicher Aufwand bei den Kantonen anfallen werde. Zwar rechne der Bundesrat mit einer Senkung der Betriebskosten im Umfang von rund 13 Millionen Franken jährlich. Andererseits gehe der Bericht des Bundesrates von 10 % nicht identifizierbarer Kontrollschilder aus. Angesichts der Millionen Fahrzeuge, die jährlich das Nationalstrassennetz frequentieren, ergebe dies eine nicht zu unterschätzende Menge, die mit einem hohen Personalaufwand nachkontrolliert werden müsse (SGV).
Auch fielen zusätzlich relativ hohe einmalige Investitionskosten an. Bei einem vollständigen Vollzug durch den Bund und die Kantone gehe der Bundesrat von einem personellen Mehraufwand von maximal 40 Stellen aus (FDP). Die Einführung der E-Vignette sei mit grossen Umsetzungsrisiken behaftet. Diese dürften bei praktisch gleich bleibenden Nettoeinnahmen nicht eingegangen werden (ESA).
Kritisiert wird, dass die Betriebskosten im Bericht ganz fehlen würden. Im Vergleich mit den in London und Stockholm eingesetzten Systemen wird befürchtet, dass sowohl die Investitions- wie die Betriebskosten massiv unterschätzt worden sind (TCS, auto-schweiz, AGVS, HS, CP). Für das letztendlich gewählte System würden umfassendere und detailliertere Kostenschätzungen erwartet, insbesondere für die Installation und die Verwaltung des Systems (TCS, auto-schweiz, AGVS, HS).
Auswirkungen auf die Kantone
Bei einer allfälligen Einführung der E-Vignette wird Wert darauf gelegt, dass die Kantone für ihre Dienstleistungen korrekt entschädigt werden, wie dies heute mit dem Vertrieb der Klebevignetten der Fall sei (AG). Zudem scheine aus Gründen der Effizienz und der Einhaltung des Datenschutzes einzig die Variante „Vollzug und Inkasso Bund / Selbstregistrierung“ als gangbarer Weg. Eine Involvierung der Kantone in den Vollzug und das Inkasso der E-Vignette werde vollumfänglich abgelehnt (SZ).
Ein Wechsel auf eine E-Vignette würde bei den Kantonen und insbesondere in deren Informatiksystemen erhebliche Kosten auslösen, welche im erläuternden Bericht nicht kalkuliert oder erwähnt worden seien. Die angedachte Verrechnung der E-Vignette für Inländer, die zusammen mit der Rechnung der jährlichen Fahrzeugsteuern erfolgen soll, sei nicht fertig konzipiert aber in jedem Fall sehr kostenintensiv in der Umsetzung (Informatik und Personal für Kundendienst in den Strassenverkehrsämtern) (GR, asa). Allerdings könnte die Übergabe der Abgabeerhebung an die Kantone verbunden mit einer Delegationsmöglichkeit an die asa