Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

Der Betrag solle unverändert beibehalten werden, wenn keine Kurzzeitabgabe eingeführt werde (BE). Werde eine Erhöhung der Abgabe unter Berücksichtigung von Kurzzeitabgaben auch längerfristig nicht als realistisch betrachtet, stelle sich die Frage, weshalb Abgabeperiode und Abgabebetrag alle 5 Jahre einer Berichterstattung unterzogen werden sollen (BE). Auf der anderen Seite wird diese Vorgabe begrüsst. Dadurch liessen sich in regelmässig wiederkehrenden Abständen eine Neubeurteilung und allfällige Anpassungen vornehmen (SPS). Komme eine Kurzzeitabgabe und die Flexibilisierung der Abgabeperiode in Frage, dürfe die Jahresabgabe nicht erhöht werden. Den Einnahmeeinbussen müsse mit anderweitigen Kosteneinsparungen entgegengewirkt werden. Die Umstellung auf die E-Vignette reduziere einige Aufwände. Beispielsweise falle das aufwendige Vertriebssystem weg. Aus diesem Grund könne der gesamte Prozess effizienter gestaltet werden, womit auch Kosten eingespart werden könnten (GastroSuisse).

Die Systemänderung dürfe nicht dazu missbraucht werden, die Jahresabgabe zu erhöhen. Diese Vorlage solle nur die Technologieänderung enthalten (BDP). Andererseits könne bei zeitlicher Stückelung der Vignette oder Reduktionen für Motorräder und Anhänger der Jahresbeitrag falls nötig massvoll erhöht werden, um Einnahmeeinbussen entgegenzuwirken (STV).

Gefordert wird mehr Kostenwahrheit bei allen Verkehrsträgern, eine intelligentere Raumplanung und eine besseren Auslastung der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen (GLP) sowie dass trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates, Lieferwagen zum Ausgleich der Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sowie der Schwerverkehrsabgabe eine erhöhte Nationalstrassenabgabe entrichten sollten (SPS). Des Weiteren solle die Abgabe für Motorräder und Anhänger die Hälfte betragen (FMS) und die Abgabehöhe solle auf Gesetzesebene festgeschrieben bleiben, damit sie weiterhin der parlamentarischen Kontrolle unterliege (economiesuisse).

Eine Minderheit ist mit dem unveränderten Preis nicht einverstanden (BS, OW, SZ, TG, ZG, Städteverband, Travail.Suisse, IG Detailhandel, Stadt Freiburg, freunde Nationalstrasse).

Der Preis der Vignette solle massvoll (SZ, ZG) erhöht werden (OW, TG). Durch den günstigen Preis ergebe sich keine Steuerungsmöglichkeit (BS). Er verhindere Eingriffe mit Lenkungswirkung. Damit beraube er die E-Vignette einer ihrer Stärken. Aus städtischer Sicht sei eine Diversifizierung der Angebote und Spielraum für eine differenzierte Preisgestaltung wünschenswert (Schweiz. Städteverband). Aus der Abstimmung von 2013 dürfe nicht geschlossen werden, dass das Stimmvolk jegliche Erhöhung ablehne (Travail.Suisse). Eine Preiserhöhung sei aufgrund der Teuerung, der Ausweitung des Nationalstrassennetzes und der entsprechend höheren Instandhaltungskosten (IG Detailhandel) bzw. der externen Kosten (Travail.Suisse) angebracht. Zudem sei sie letztlich unumgänglich zur Finanzierung des NAF-Fonds. Ausserdem könnten auf diese Weise differenzierte und verursachergerechte Abgaben erhoben werden (IG Detailhandel). Möglich sei eine Erhöhung auf 60 Franken, was ebenfalls zu Handlungsspielraum hinsichtlich einer Kurzzeitabgabe führe (Travail.Suisse).

Die Freunde der Nationalstrasse fordern eine Reduktion der Jahresabgabe auf 10 Franken. So seien seit Beginn der 1990er Jahre grosse Überschüsse in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) erzielt worden. Ende 2008 hätte die Rückstellung in der SFSV noch fast 5 Mrd. Franken betragen. Durch politisches Missmanagement und ineffiziente Mittelverwendung hätte sich diese Rückstellung innerhalb von knapp zehn Jahren zu zwei Dritteln verflüchtigt.

Mit einer Senkung der Jahresabgabe werde zudem ein politischer Spielraum für die dringend notwendige Senkung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen eröffnet.