Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten
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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes
3.3.7 Frage 3.3 Motorräder und Anhänger
«Sind Sie einverstanden, dass der Bundesrat die Abgabe für Motorräder und Anhänger um höchstens die Hälfte ermässigen kann?»
Mit der Kompetenzdelegation an den Bundesrat, die Abgabe für Motorräder und Anhänger zu bestimmen ist knapp die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden einverstanden (BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, SG, SH, TG, UR, ZG, BDP, CVP, FDP, SAB, Städteverband, Travail.Suisse, SGV, SCCV, ESA, FMS, motosuisse, IG Motorrad, Police Lausanne, Stadt Freiburg, SVSP, GastroSuisse, STV, SVLT.
Dagegen spricht sich knapp ein Viertel aus (AG, AI, AR, OW, SO, SZ, TI, VD, VS, ZH, GLP, SPS, SVP, ATE, Freunde Nationalstrasse, FER, Swiscofel).
Die Befürworter führen verschiedene Argumente ins Feld. Sie sind einverstanden, solange die Abgabe für andere Verkehrsteilnehmer nicht steige (GastroSuisse). Eine solche Ermässigung könne ggf. plausibilisiert werden und sei deshalb vertieft zu prüfen (ESA). Sie könne jedoch auch mit der Klebevignette realisiert werden (FMS). Bei Motorrädern sei eine gewisse Senkung aufgrund des geringen Fahrzeuggewichts und wegen des im Wesentlichen nur saisonalen Gebrauchs für angezeigt (motosuisse), da sie die Strassen nicht im gleichen Masse belasten würden (BDP, SGV) und die Massnahme mit den Klimabedingungen in Einklang stehe (NE). Dennoch müsse der Strassenunterhalt auch für Motorräder gemacht werden (BDP). Die Mehrheit der Anhänger würde nur wenig auf dem Nationalstrassennetz verwendet (NE) was zu einer viel tieferen Belastung führe (SGV). Zudem werde bereits für das Zugfahrzeug eine Abgabe bezahlt, weshalb eine Senkung bei den Anhängern ebenfalls gerechtfertigt sei (BDP). Die gleiche Argumentation würde indes auch auf Touristen zutreffen, welche die Strasse ebenfalls nicht das ganze Jahr belasten, sondern lediglich eine kurze Zeit während des Ferienaufenthalts nutzen. Daher sollten auch Touristen mit einer Kurzzeitabgabe entlastet werden.
Die halbe Abgabe sei im Vergleich zur Abgabe von vierrädrigen Fahrzeugen bereits hoch. Es solle deshalb im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Abgabe für Motorräder und Anhänger maximal die Hälfte der normalen Abgabe betragen dürfe (FDP, motosuisse). Bei der heute relativ tiefen Abgabe bestehe andererseits kein Bedarf und die Strassenkasse würde mit einer Halbierung der Abgabe einen grossen Betrag verlieren. Begrüsst werde daher eine Kann-Formulierung. Von dieser dürfe aber erst Gebrauch gemacht werden, wenn die Nationalstrassenabgabe höher sei als heute (CVP).