Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

3.3.8 Frage 4.1. Nachträgliche Erhebung

«Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die nachträgliche Entrichtung der Abgabe vorsehen kann?»

Mit einer nachträglichen Erhebung der Abgabe ist knapp die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden einverstanden (AR, BE, BL, BS, NE, SG, SH, SO, JU, VD, VS, TI, BDP, GLP, SPS, Städteverband, economiesuisse, SGB, SGV, Travail.Suisse, ATE, SCCV, motosuisse, SVV, Police Lausanne, Stadt Freiburg, SVSP, GastroSuisse, FER).

Dagegen sprechen sich rund ein Viertel aus (AG, AI, GE, GL, GR, SZ, OW, UR, TG, ZG, ZH, SVP, ESA, FMS, IG Motorrad).

Das Szenario der nachträglichen Entrichtung wurde nicht von allen Vernehmlassungsteilnehmern in gleicher Weise verstanden. Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Kalenderjahres erachteten die Befragten die Terminologie als irreführend (BE, ACVS). Insgesamt neun der Befragten äussern sich befürwortend zur die nachträgliche Entrichtungsmöglichkeit (BL, BS, SG, SH, Police Lausanne, SPS, SCCV, SVV). Für den Fall einer Erhebung der Abgabe bei den inländischen Fahrzeugen durch die Kantone mit der Motorfahrzeugsteuer wurde die nachträgliche Erhebung wegen der unterschiedlichen Periodizitäten der Motorfahrzeugsteuer als notwendig angesehen und ausdrücklich begrüsst (SO, VD, VS, BDP, motosuisse, ATE, SPS, economiesuisse). Bei der Erarbeitung des Entwurfs wurde die nachträgliche Entrichtung indessen auch aus einem anderen Grund vorgesehen, nämlich um die Situation an den Zollstellen zu entschärfen und eine Staubildung während der Registrierung zu vermeiden. Die CVP, hält eine nachträgliche Erhebung im Hinblick auf die Kontrollen für schwierig.

Nur zwei Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die nachträgliche Abgabeentrichtung ausdrücklich ab (UR, Swisscofel). Die nachträgliche Erhebung wird jedoch im Lichte des Gleichbehandlungsgebots auch von anderen Vernehmlassungsteilnehmern als problematisch erachtet, da ausländische Fahrzeuglenkende ohne Bezahlung die Schweiz durchfahren könnten und Kontrollen kaum umsetzbar seien (GL, UR, ZH, CVP, ACVS, Swisscofel). An dieser Stelle vermissen die Genannten zum Teil Ausführungen zum Kontrollmodell (ACVS). Ausserdem wird ein erhöhter Inkassoaufwand befürchtet (GL, UR, ZG, ZH). Einzelne Vernehmlassungsteilnehmenden beantragen, die Streichung von Artikel 9 Absatz 2 (ZG). GastroSuisse möchte die nachträgliche Abgabenerhebung auf die Jahresabgabe beschränken. Für die von ihr geforderten Kurzzeitvignetten hält sie eine Bezahlung im Voraus aus Gründen der Kostentransparenz für Touristen für erforderlich. Der STV möchte zugunsten der Kostentransparenz für Touristen für diese von der nachträglichen Abgabeentrichtung absehen.