Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

3.3.9 Frage 4.2.1. Delegation an Erhebungsstelle

«Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Erhebung der Abgabe ganz oder teilweise einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen kann?»

Mit einer Auslagerung der Abgabenerhebung an eine Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung sind 40 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden einverstanden (BE, BL, BS, FR, GE, GL, NE, OW, SG, SH, SO, TG, ZG, ZH, BDP, CVP, FDP, GLP, SAB, economiesuisse, SGB, SGV, SCCV, ESA, motosuisse, VTSS, SVV, Police Lausanne, SVSP, IG Detailhandel).

Knapp 30 Prozent sprechen sich dagegen aus (AG, AI, AR, GR, JU, SZ, TI, UR, VD, VS,

SPS, SVP, Travail.Suisse, ATE, FMS, IG Motorrad, FER, Stadt Freiburg, Swisscofel, STV, SVLT).

Für eine solche Aufgabenübertragung sprechen sich ein Teil der Kantone (BE, BL, BS, FR, GE, GL, NE, OW, SG, SH, SO, ZH), die Police Lausanne, die SVSP und die Verbände (economiesuisse, IG Detailhandel, motosuisse, SAB, SBB, SGV, SVV, VTSS) sowie die Parteien (BDP, FDP, GLP und CVP) aus. Teilweise wird eine Aufgabenübertragung nur bzw. eher befürwortet, wenn die Aufgaben an die Kantone, bzw. asa übertragen werden (FR, TG, BDP, asa). Einige Befürworter sehen eine Übertragung der Abgabeerhebung nur unter dem Vorbehalt eines entsprechend verschärften Datenschutzes (SGB, CVP) oder eines Verbleibs der Gesamtverantwortung bzw. der System- und Datenhoheit bei der EZV (VD, VS, ESA). Der Kanton Genf möchte sichergestellt wissen, dass die Abgabeerhebung zentralisiert schweizweit durch eine Einheit erfolgt. Der Schweizerische Städteverband hält die Auslagerung für grundsätzlich nachvollziehbar, vermisst aber Informationen zur Beurteilung der Konsequenzen in einem System mit E-Vignette. Die Vorteile müssten in der Botschaft detailliert aufgezeigt werden.

Eine Auslagerung der Abgabenerhebung stösst bei mehreren Kantonen (AI, AG, AR, GR, JU, LU, SZ, TI, UR, VD, VS), der Stadt Freiburg der SPS und SVP und Interessenverbänden (ATE, FMS, FER, STV, Travail.Suisse) auf Ablehnung. Zur Begründung der ablehnenden Haltung wird die politische Diskussion um die Abgabeerhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren ins Feld geführt (FER, ATE). Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden ist der Ansicht, dass das Inkasso auch durch den Staat wirtschaftlich und effizient erfolgen kann (AI, Swisscofel). Der Verkauf der Klebevignetten durch Dritte heute dürfe nicht gleichgesetzt werden mit der Kompetenz zur Abgabeerhebung und den damit einhergehenden