Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

Zum Teil fühlten sich Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere die Kantone, nicht mit hinreichend Detailinformationen ausgestattet, um sich qualifiziert zu äussern (BS, CVP).

Die Übertragung der Abgabeerhebung an die Kantone wird von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmenden aus verschiedenen Gründen abgelehnt (AG, AI, AR, BE, GE, GL, SO, SZ, UR, ZG, ZH, SVP, ACVS, ATE, IG Motorrad, STV, Swisscofel). Durch den Einbezug der Kantone werde die Erhebung schwerfällig und unnötig kompliziert (BE, SO). Die kantonalen Fahrzeugzulassungen geben bereits via MOFIS bzw. IVZ Meldungen an die eidgenössischen Fachapplikationen des Bundes. Der Bund verfüge somit über sämtliche Informationen zum Bezug der Abgabe und zur Plausibilisierung im Rahmen der Kontrollen (GL, OW, SZ, ZG). Die Erhebungs- und Kontrollsysteme sollten sowohl für inländische als auch für ausländische Fahrzeuge und Abgabepflichtige identisch sein (BE). Eine einfache, einheitliche und weborientierte Registraturoberfläche mit online-Bezahlmöglichkeiten, basierend auf den Datenbanken des Bundes, dränge sich unter heutigen Gegebenheiten auf (BE, SO, ACVS).

Eine Koppelung an die Motorfahrzeugsteuerrechnung mache keinen Sinn. Zum einen seien nicht alle Fahrzeuge, die der Abgabepflicht unterliegen der kantonalen Steuerpflicht unterworfen. Zum anderen handele es sich bei der in Rechnung zu stellenden Leistung nicht um einen Betrag, der zwingend einzubezahlen sei, da die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter selber entscheiden könnten, ob sie das betreffende Fahrzeug auf Nationalstrassen einzusetzen gedenken (BE, VD). «Le canton est opposé à percevoir la vignette avec les impôts sur les véhicules cantonaux: la perception du montant de la vignette avec les impôts des véhicules n'est pas envisageable, car le bordereau d'impôts est une décision de taxation avec voie de réclamation, alors que la vignette est une invitation à payer.» (GE) Auch wenn der daraus resultierende Aufwand für die Rechnungsstellung und die Auskunftserteilung entschädigt würde, seien neben finanziellen Ressourcen für die Ausweitung der Fakturierung zwingend zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich (BE, OW, SZ, VD). Durch die Delegation der Aufgaben im Zusammenhang mit der Klebevignette an die Vereinigung der Strassenverkehrsämter hätten die kantonalen Strassenverkehrsämter den personellen Aufwand für die Abgabeerhebung praktisch auf null reduziert (BE).

3.3.11 Frage 5.1. Delegation Kontrolle an Dritte

«Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Durchführung der Kontrollen Dritten übertragen kann?»