Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

Knapp die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden sind einverstanden mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (AR, BE, BL, BS, GL, JU, SG, SH, TG, TI, UR, VD, VS,

BDP, CVP, GLP, SPS, SAB, Städteverband, SGB, Travail.Suisse, ATE, SCCV, motosuisse, SVV, FER, GastroSuisse, IG Detailhandel, Police Lausanne, SVSP, STV, Stadt Freiburg).

Rund ein Fünftel ist dagegen nicht einverstanden (AG, GE, GR, NE, OW, SZ, ZG, ZH,

FDP, SVP, economiesuisse, SGV, ACS, ESA, FMS, VTSS, privatim).

Alle Vernehmlassungteilnehmenden messen dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Einführung der E-Vignette einen sehr hohen Stellenwert bei und verlangen die sorgfältige Anwendung der Bestimmungen sowie die geplante Datenlöschung.

Mit den Datenschutzbestimmungen ohne weitere Ergänzungen einverstanden sind einige Kantone (BE, BL, BS, FR, SG, SH, UR, VS,), die Police Lausanne, GLP und SPS, Verbände (SCCV, SVV).

Die Konferenz der kantonalen Datenschutzbeauftragten sowie die Datenschutzbeauftragten der Kantone Aargau, Genf, Luzern und Zürich sowie die FDP, ACS und economiesuisse verlangen verschiedene Nachbesserungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Wesentlichen müsse der Zweckbindung die erforderliche Nachachtung verschafft und im vorliegenden Entwurf klarere gesetzgeberische Auflagen gemacht werden. Überdies sei die zweckfremde Verwendung der erhobenen Personendaten mittels Technikgestaltung auszuschliessen. Die Vorschläge zu den einzelnen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden detailliert unter Ziffer 3.3.1 wiedergegeben.

Der Kanton Obwalden, auto-schweiz und AGVS möchten gar keine riesigen Mengen sensibler Daten erfasst wissen.

Der Datenzugriff Dritter, an die die Abgabeerhebung ausgelagert werden könnte, wird mehrfach als kritisch beurteilt. insbesondere der Zugriff auf die im IVZ enthaltenen Daten. Diese Schritte hin zu gläsernen Bürgerinnen und Bürgern – mit Personendaten sogar in den Händen von Privaten – gebe Anlass zu grosser Besorgnis (VD, ACS, asa).

3.3.15 Frage 7 Strafbestimmungen

«Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Strafverfolgung Dritten übertragen kann?»