Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 17 Seiten
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CVCI: En conclusion, nous insistons sur la nécessité de prévoir un contre-projet à l'initiative populaire Rasa. Ce contre-projet devrait idéalement prendre en compte les éléments mentionnés dans la variante décrite. Dans le cas contraire, nous pouvons nous rallier à l'option 1 du Conseil fédéral, mais pas à la seconde.
SSV: Die Rasa-Initiative würde zwar auf radikale Weise Klarheit schaffen. Es sei jedoch aus demokratiepolitischen Gründen nachvollziehbar, dass der Bundesrat am Steuerungsauftrag festhalten wolle und dass dem Umstand Rechnung getragen werde, dass die Stimmenden an der Urne den bilateralen Weg wiederholt und teilweise deutlich begrüsst hätten. Die Vorschläge des Bundesrates vermögen jedoch den Grundkonflikt nicht zu beheben. Sie belassen Detailbestimmungen weiterhin in der Bundesverfassung, die dort fehl am Platze sind.
UNHCR: Begrüsst, dass bei beiden Varianten das non-Refoulement-Prinzip unberührt bleibt. Allerdings seien nicht nur ausgewählte, sondern generell alle für die Schweiz geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen bei der Zuwanderungssteuerung zu beachten und zwar ungeachtet der Frage, ob sie „von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa“ seien oder nicht.
economiesuisse: Eine Häufung von Abstimmungen zum gleichen Thema seit 2009 habe die Rechtssicherheit für die Unternehmen reduziert. Es wäre von Vorteil, wenn Volksentscheide und deren Umsetzung nicht laufend wieder durch neue Abstimmungen in Frage gestellt würden.
PLR-VD, economiesuisse, NW: Allenfalls sei eine neue Beurteilung eines Gegenentwurfs erforderlich, wenn das Referendum gegen die Ausführungsgesetzgebung zu 121a BV zustande komme.
KdK, BL, GR halten dafür, dass bei einem Referendum gegen die Änderung des Ausländergesetzes auf einen Gegenentwurf zu verzichten sei.
4 Stellungnahmen zu Variante 1
Zustimmung:
VSAO, SGA, swissuniversities, EKM, EVP, FVE, FER, ASO, Travail.Suisse (z.T. mit Vorbehalten), BS (falls überhaupt ein Gegenentwurf verabschiedet werden soll), SH, NE, AG (Variante 1 verdeutliche, dass gestützt auf Art. 5 Abs. 4 BV eine Umsetzung im Rahmen des geltenden Völkerrechts erfolgen müsse; Stärkung von Art. 5 Abs. 4 BV), UNHCR (zieht Variante 1 der Variante 2 vor, ist jedoch für Aufhebung von Art. 121a BV)
Bemerkungen
Travail.Suisse: Die Anforderungen an einen Gegenentwurf würden nicht erfüllt. Die Variante 1 bringe immerhin Klarheit in Bezug auf die bilateralen Verträge. Sie sei aber zwingend mit einem eigenen Absatz über die Förderung der inländischen Erwerbsbevölkerung zu ergänzen. Variante 2 wird abgelehnt.
VSAO: Die bilateralen Verträge seien für das Schweizer Gesundheitswesen von existenzieller Bedeutung (Austausch in der Forschung und Personenfreizügigkeit) und müssten daher erhalten werden.
SGA: Taugliche Grundlage für einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative. Allerdings solle sich der Wortlaut genauer an der Umsetzung von Art. 121a BV durch das Parlament orientieren (Vorschlag siehe Ziff. 3).
swissuniversities: Variante 1 erlaube die Bewahrung des aktuellen gesetzlichen Rahmens, d.h. das Umsetzungsgesetz und allgemein die bilateralen Verträge (insbesondere das FZA).
EKM: Variante 1 sei vertretbar, weil mit der Beibehaltung der Absätze 1-3 und der Neuformulierung von Absatz 4 der Auftrag zur selbstständigen Steuerung der Zuwanderung mittels Höchstzahlen und Kontingenten beibehalten wird und gleichzeitig in Absatz 4 festgehalten werde, dass dabei völkerrechtliche Verträge zu berücksichtigen seien.