Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 17 Seiten

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6 Ausarbeitung einer neuen Variante

SP, FDP, RASA, Travail.Suisse, SO: sind grundsätzlich offen für einen neuen Gegenentwurf, unterbreiten aber keinen eigenen Vorschlag.

KdK: Lehnt einen direkten Gegenentwurf grundsätzlich ab. Sollte das Parlament jedoch anders entscheiden, müsse die Reglung gegenüber den EU- und EFTA – Staaten auch durch Massnahmen umgesetzt werden können, welche eine verstärkte Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotentials bewirken. Der Umsetzungsentscheid des Parlaments sei abzubilden. Dies entspricht auch den Stellungnahmen vieler Kantone.

FR, JU : Ce contre-projet devrait en premier lieu compléter les dispositions constitutionnelles en inscrivant la possibilité de prévoir des mesures de gestion indirectes, dans le sens de la loi de mise en œuvre adoptée par les Chambres fédérales. L’abrogation des alinéas 4 (aucun traité international contraire au présent article ne sera conclu) et 5 (la loi règle les modalités), comme propose par le Conseil fédéral devrait également faire partie d’un tel contreprojet.

SO, JU wünschen ausdrücklich, dass der Konflikt zwischen Art. 121a BV und den bilaterale Verträgen aufgelöst wird. GE, JU: Die Lancierung eines Gegenentwurfs sei aus politischen Gründen notwendig, wenngleich die Vorschläge des Bundesrates nicht überzeugen.

SP, FDP, Travail.Suisse: der Gegenentwurf soll die Verfassung weiterentwickeln im Hinblick auf die Klarstellung und Festigung des Verhältnisses zur EU.

Wüthrich: Eine mögliche Variante wäre eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um eine bestimmte Zeit (z.B. Abschluss der Brexit-Verhandlungen). In der Zwischenzeit sei eine einseitige Schutzklausel einzuführen.

CVP, GLP, GPS, SGA, CVCI, NEBS, NEBS-BS, foraus, Wüthrich, BDP, swissTextiles, ASE, SSV und GE haben Vorschläge für eine neue Variante eingereicht:

1. Vorschlag CVP:

Die zweite Variante des Bundesrats sei anzupassen: In der Übergangsbestimmung soll lediglich die dreijährige Umsetzungsfrist gestrichen werden (Art. 197 Ziff. 11 BV). Das Verhandlungsmandat soll aber beibehalten werden. Demnach seien völkerrechtliche Verträge, die Art. 121a BV widersprechen, weiterhin neu zu verhandeln oder anzupassen. Bei einem Gegenentwurf müsse aber auch die Rasa-Initiative zurückgezogen werden.

2. Vorschlag GLP:

Art. 121a Steuerung der Zuwanderung

1 Der Bund steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen.

2 Er berücksichtigt dabei die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz.

3 Bund und Kantone fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Ausschöpfung des inländischen Potentials für Arbeitskräfte.

4 und 5 Aufgehoben

Art. 197 Ziff. 11

Aufgehoben

3. Vorschlag GPS:

Art. 121a BV (neu)

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen.