Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 17 Seiten

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SP, RASA: Die vorgeschlagenen Varianten seien nicht überzeugend und zielführend. Eine Kündigungsinitiative zum FZA würde die notwendige Klarheit über die Akzeptanz der bilateralen Verträge bringen (SP).

FDP: Auf jeden Fall seien keine neuen flankierenden Massnahmen im Rahmen eines neuen Gegenentwurfs vorzusehen.

CVP, SAV: Eine nachträgliche Anpassung der Verfassung an die vom Parlament gewählte Umsetzung sei demokratiepolitisch fragwürdig. Auch wenn dies zurzeit nicht zu erwarten ist, sollten weiterhin Verhandlungen mit der EU über das FZA angestrebt werden. Die Ausgangslage dafür könne sich zukünftig ändern. Dies entspreche dem Volkswillen, wie er am 9. Februar 2014 mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative geäussert wurde.

GPS: Le contre-projet devrait ancrer le principe des mesures d’accompagnement dans la Constitution: une telle disposition pourrait par exemple inviter la Confédération à édicter des mesures visant à protéger les travailleurs contre le risque de sous-enchère salariale.

SGB, SAV: Prioritär sei nun die rasche Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Stellenmeldepflicht.

economiesuisse: Eine Häufung von Abstimmungen zum gleichen Thema seit 2009 habe die Rechtssicherheit für die Unternehmen reduziert. Es wäre von Vorteil, wenn Volksentscheide und deren Umsetzung nicht laufend wieder durch neue Abstimmungen in Frage gestellt würden.

AUNS: Der Bundesrat werde alles unternehmen, um das FZA nicht zur Disposition zu stellen. Er sehe mit dem Mittel des direkten Gegenentwurfs eine Chance, die Freizügigkeit und die EU-Anbindung auf Verfassungsebene zu festigen. Dieser Irrweg müsse mit einer neuen Volksinitiative korrigiert werden.

SGA: Im Rahmen der Abstimmungskampagne über den Gegenvorschlag müsse eine europapolitische Grundsatzdiskussion stattfinden. Der Hauptfokus müsse die Europapolitik der Schweiz sein, und nicht etwa die Frage der Zuwanderung.

foraus: Begrüsst zwar die Auflösung des Widerspruchs zwischen der BV und dem FZA, aber damit werde die allgemein in der BV verankerte Beachtungspflicht des Völkerrechts (Art. 5 Abs. 4 BV), und somit dessen Vorrang, untergraben. Die Neuformulierung von Art. 121a Abs. 4 BV könne zum Präjudiz für völkerrechtswidrige Volksinitiativen werden, welche keine ähnlich gestaltete Berücksichtigungspflicht für völkerrechtliche Verträge enthalten und damit das sorgfältig ausbalancierte Gleichgewicht zwischen Völkerrecht und Landesrecht in der BV stören würden. Mit beiden Varianten des Gegenentwurfs könne das Zuwanderungssystem der Schweiz gegenüber Drittländern längerfristig nicht angepasst werden, da Art. 121a Abs. 1 BV nach wie vor Kontingente und Höchstzahlen vorschreiben würde.

ASO: Um jeden Preis seien eine Kündigung des FZA und die damit verbundenen negativen Folgen für die Auslandschweizer zu verhindern. Es würden Lösungen bevorzugt, die die geringste Gefahr eines Konflikts mit dem FZA bergen.

EKM, NEBS-BS: Ein direkter Gegenentwurf des Bundesrates zur Rasa-Initiative mache nur dann Sinn, wenn damit der Widerspruch zwischen dem Wortlaut der Verfassungsbestimmung und der von den eidg. Räten beschlossenen Umsetzungsgesetzgebung auf Verfassungsebene aufgelöst werde.

SFH, AI: Im Asylbereich und beim Familiennachzug dürfe es keine Kontingente und Höchstzahlen geben, weil diese gegen Völkerrecht verstossen. Dieses Problem werde von beiden Varianten nicht behoben (im Gegensatz zur RASA-Initiative). Um die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen in jedem Einzelfall zu gewährleisten, müssten die Höchstzahlen derart hoch angesetzt werden, dass sie praktisch überflüssig wären.