Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 17 Seiten

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5 Solange die Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU nicht ausgehandelt ist, führt die Schweiz eine einseitige Schutzklausel mit Höchstzahlen, Kontingenten und Inländervorrang ein. Die Schutzklausel kann auf einzelne Regionen oder Branchen beschränkt werden.

6 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

BV Art. 197 Ziff. 11 Übergangsbestimmung

1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei / fünf Jahren nach der Annahme des Gegenvorschlags Variante 3 durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.

2aufgehoben

10. Vorschlag BDP

(nicht ausformuliert)

Die erhoffte Klärung im europa- und zuwanderungspolitischen Spannungsfeld sei ausgeblieben. Die BDP erwarte, dass die konkrete Abstimmungsfrage gestellt werde, ob die Bilateralen Verträge erhalten oder die Zuwanderung restriktiv mittels Höchstzahlen und Kontingenten gesteuert werden. Konkret: Verankerung der Bilateralen Verträge in der Verfassung, wie dies die BDP bereits mit der Parl. Iv. 14.446 im Herbst 2014 gefordert habe.

11. Vorschlag swissTextiles

Im Vorschlag werde die beiden Begriffe „Höchstzahlen und Kontingente“ durch eine Formulierung ersetzt, die dem Bundesrat zur Steuerung der Zuwanderung mehr Spielraum gewähre und ihm ermögliche, den Steuerungsauftrag unter Beachtung der geltenden völkerrechtlichen Verträge sowie unter Einhaltung des Wortlauts von Art. 121a BV wahrzunehmen.

Die Streichung von Art. 121a Abs. 4 BV wird damit begründet, dass dieser Absatz eine „Beschneidung der Kompetenz des Bundesrates“ gemäss Art. 5 Abs. 4 BV darstelle.

Art. 121a BV Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt und jährlich neu beurteilt. Die Höchstzahlen gelten Diese Begrenzung gilt für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente Die Zahl der Bewilligungen für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Art. 197 Ziff. 11 BV Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung):

1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.

2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.