Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 5 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Verordnung über die Aufhebung und Änderung von Verordnungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der ordentlichen Revision des HMG

1 Aufgehobene Erlasse

Unter Ziffer I der Sammelverordnung werden die aufzuhebenden Erlasse aufgeführt. Die entsprechenden Regelungsbereiche werden allesamt durch das revidierte Heilmittelgesetz abgedeckt respektive durch es ersetzt. Hierbei handelt es sich um folgende Erlasse:

1.1 Verordnung vom 28. September 20011 über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstitut

Neu wird der Institutsrat unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat die Personalverordnung erlassen, weshalb die geltende Verordnung formell aufgehoben werden muss.

1.2 Organisationsverordnung vom 28. September 20012 für das Schweizerische Heilmittelinstitut

Die Organisationsverordnung regelt die Organisation und Geschäftsführung des Heilmittelinstituts sowie die Leistungsvereinbarung mit dem Departement. Neu sind diese Themen sowie die Steuerung des Instituts in Anlehnung an die Leitsätze des Corporate-Governance-Berichtes im Heilmittelgesetz umfassend geregelt. Damit wird die Organisationsverordnung obsolet, sie kann aufgehoben werden.

1 SR 812.215.4

2 SR 812.216