Vorlage

Vernehmlassung 2017/58: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen · 13 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

serhalb der Austragungsstätte der Veranstaltung für Fragen der Sicherheit, des Schutzes und der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zuständig sind.

4Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Koordinierungsstrukturen die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Grundsätze für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen vollständig berücksichtigen und dass nationale und lokale Strategien entwickelt, regelmässig beurteilt und vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Erfahrungen und bewährter Verfahrensweisen weiterentwickelt werden.

5Die Vertragsparteien stellen sicher, dass der nationale gesetzliche, verordnungs- oder verwaltungsrechtliche Rahmen die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der zuständigen Stellen klar herausstellt und dass diese Aufgaben einander ergänzend und mit einem ganzheitlichen Ansatz vereinbar sind und auf strategischer und ablaufbezogener Ebene weithin verstanden werden.

Art. 5 Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen in Sportstadien

1Die Vertragsparteien stellen sicher, dass der nationale gesetzliche, verordnungs- oder verwaltungsrechtliche Rahmen die Veranstalter dazu verpflichtet, in Absprache mit allen Partnerstellen ein sicheres und geschütztes Umfeld für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Zuschauerinnen und Zuschauer zu bieten.

2Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die zuständigen Behörden Vorschriften erlassen oder Vorkehrungen treffen, um die Wirksamkeit der Verfahren für die Stadionzulassung, der Zertifizierungsverfahren und der Sicherheitsvorschriften im Allgemeinen zu gewährleisten und ihre Anwendung, Überwachung und Durchsetzung sicherzustellen.

3Die Vertragsparteien verpflichten die zuständigen Stellen, sicherzustellen, dass die Planung der Stadien, ihre Infrastruktur und die damit verbundenen Vorkehrungen für den Umgang mit Menschenmassen nationalen und internationalen Standards und bewährten Verfahrensweisen entsprechen.

4Die Vertragsparteien ermutigen die zuständigen Stellen, sicherzustellen, dass die Stadien ein für alle Bevölkerungsgruppen, einschliesslich Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, offenes und einladendes Umfeld bieten und insbesondere über geeignete sanitäre Anlagen, Erfrischungsstände sowie gute Sichtbedingungen für alle Zuschauerinnen und Zuschauer verfügen.

5Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Vorkehrungen für die Abläufe in Stadien umfassend sind, eine wirksame Zusammenarbeit mit der Polizei, Notfall- und Rettungsdiensten und Partnerstellen vorsehen sowie eine klare Politik und klare Verfahren für Sachverhalte beinhalten, die sich auf den Umgang mit Menschenmassen und damit verbundene Risiken für die Sicherheit und den Schutz auswirken könnten, insbesondere für

 den Einsatz von Pyrotechnik;

 gewalttätige oder andere verbotene Handlungen; und

 rassistische oder andere diskriminierende Handlungen.

6Die Vertragsparteien verpflichten die zuständigen Stellen, sicherzustellen, dass alle Beschäftigten im öffentlichen oder privaten Sektor, deren Aufgabe es ist, bei Fuss-