Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/58: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen · 14 Seiten
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Übersicht
Sport wird in Europa überwiegend auf nichtstaatlicher Ebene organisiert. Keine andere Aktivität zieht mehr Zuschauerinnen und Zuschauer an und sorgt für mehr Leidenschaft als der Sport. Er spricht die gesamte Palette menschlicher Gefühle an. In den 1980er-Jahren verdeutlichten einige aufsehenerregende Fälle von Gewalt und Aufruhr bei internationalen Fussballspielen und - turnieren, dass Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen eine europaweite Erscheinung ist, der der Europarat auf institutioneller Ebene begegnen musste. So entstand 1985 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen. Die Schweiz trat diesem Übereinkommen 1990 bei.
Nach rund dreissig Jahren kam der Europarat zum Schluss, dass Massnahmen bei Sportveranstaltungen nicht einseitig auf Sicherheit und Schutz ausgerichtet sein sollten. Deshalb hat er das Übereinkommen aus dem Jahr 1985 vollständig überarbeitet und 2016 das neue Übereinkommen über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen verabschiedet. Das neue Übereinkommen enthält zusätzlich zu den Sicherheits- und Schutzmassnahmen nun auch den Dienstleistungsgedanken. Demnach sollen Sicherheits- und Schutzmassnahmen so ausgestaltet sein, dass friedliche Fans, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passantinnen und Passanten von diesen Massnahmen möglichst wenig betroffen sind. Zu diesem Zweck sollen Behörden, Sportorganisationen, Fanorganisationen und Transportunternehmen umfassend zusammenarbeiten.
Das neue Übereinkommen ist ein wichtiger Schritt hin zur Aktualisierung und zur Vereinheitlichung der internationalen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Best Practice. Das schweizerische Recht vermag den Erfordernissen des Übereinkommens bereits heute zu genügen.