Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/68: Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) · 56 Seiten
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Die Wirtschaftlichkeit der Neustrukturierung des Asylbereichs wurde aus Sicht des Bundes durch die Evaluation grundsätzlich bestätigt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung bekräftigte die Annahme, dass die Neustrukturierung des Asylbereichs zu signifikanten Verfahrensbeschleunigungen und mittelfristig zu wesentlichen Kosteneinsparungen führt. Auch aus Sicht der Kantone wird von Kosteneinsparungen ausgegangen.
Der unentgeltliche Rechtsschutz hat gemäss der Evaluation positiv zu Rechtstaatlichkeit, Effizienz, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Asylverfahrens im Testbetrieb beigetragen. Die Verfahrensbeschleunigung hat zu keinen nachteiligen Auswirkungen bei der Qualität der Entscheide geführt. Die Präsenz der Rechtsvertreter und die räumliche Nähe der im Verfahren involvierten Akteure im Testbetrieb hat eine qualitätsfördernde Wirkung auf das Asylverfahren. Als Resultat konnte im Testbetrieb eine niedrige Beschwerdequote festgestellt werden (Testbetrieb: 17,1%; Regelbetrieb: 25,4%). Die Evaluation bestätigte, dass den Bedürfnissen vulnerabler Personen angemessen Rechnung getragen wird. Die frühzeitige und umfassende Information und Beratung zum bestehenden Rückkehrhilfeangebot im Testbetrieb hat zu einer höheren effektiven Inanspruchnahme geführt (freiwillige Rückkehrquote: Testbetrieb 6%; Regelbetrieb 2%).
Der Testbetrieb wurde auch nach Abschluss der Evaluation weitergeführt. Die Erkenntnisse der Evaluation haben sich seither bestätigt.
1.3 Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren
In der gemeinsamen Erklärung vom 21. Januar 2013 haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im Rahmen der ersten Nationalen Asylkonferenz den Eckwerten der Vorlage zur Beschleunigung des Asylbereichs zugestimmt1. Im Rahmen der zweiten Nationalen Asylkonferenz vom 28. März 2014 haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Gesamtplanung für die Umsetzung dieser Vorlage festgelegt. Diese umfasst insbesondere die Festlegung der Standorte der Zentren des Bundes, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone sowie ein Kompensationsmodell für die Abgeltung der Standortkantone von Zentren des Bundes.
In der gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 wird unter anderem festgehalten, dass die für die Umsetzung der Beschleunigungsvorlage zuständige Projektorganisation zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden auch für die weiteren Umsetzungsarbeiten beibehalten wird. Die Gesamtumsetzung der Beschleunigungsvorlage wird damit durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Neustrukturierung (AGNA2) geleitet. Die AGNA wurde deshalb mit Folgemandat vom 6. Juni 2016 beauftragt, die weiteren Umsetzungsarbeiten voranzutreiben und abzuschliessen. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Begleitung der notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Asylgesetzrevision sowie die weitere Begleitung des Abschlusses der Standortplanung hinsichtlich künftiger Zentren des Bundes und der für die der für die Neustrukturierung notwendigen Administrativhaftplätze. Des Weiteren sind im SEM z.B. die Bereiche Betrieb, Ablauf- und Aufbauorganisation, Führungsprozesse, Informatik und Personal zu bearbeiten.
Sowohl für das SEM wie auch für die Kantone und Gemeinden ergibt sich aus der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren ein umfassender Anpassungsbedarf insbesondere auf organisatorischer, technischer und struktureller Ebene. Gemäss der aktuellen Planung wird deshalb von einer Inkraftsetzung auf Anfang 2019 ausgegangen. Zu diesem Zeitpunkt soll die Beschleunigungsvorlage auch operativ umgesetzt sein und die Asylverfahren sollen
1 Teilnehmende waren die Vorsteherin des EJPD, Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, KKJPD, Präsident Herr Regierungsrat Hans-Jürg Käser; die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, SODK, Präsident Herr Regierungsrat Peter Gomm; die Spitzen des Städte- und Gemeindeverbandes sowie das Bundesverwaltungsgericht.
2 In der AGNA als Mitglieder vertreten sind neben dem SEM, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie die Schweizerischen Städte- und Gemeindeverbände.3 SR 142.31