Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 62 Seiten

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Erläuternder Bericht Verordnung über die Inkassohilfe (InkHV)

Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.218353 / 232.1/2016/00014

haben, ist dies meistens bereits der Fall. Ansonsten wird die Aufsichtsbehörde dies mittels Ausarbeitung von Richtlinien und sonstigen Unterlagen und der Organisation der erforderlichen Ausbildung erreichen. Zwei Beispiele sollen die wichtige Rolle der Aufsichtsbehörde verdeutlichen:

 Im Kanton Bern bedarf die Übertragung der Inkassohilfe durch die Gemeinde an einen

regionalen Sozialdienst, an eine andere Behörde oder eine gemeinnützige Stelle der Genehmigung des kantonalen Jugendamtes (Art. 3 der Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen [IBV]). Dieses gewährt den für die Inkassohilfe zuständigen Stellen auch Rechtsberatung und kann Weisungen erlassen (Art. 23 Abs. 1 IBV). Im Übrigen hat das Amt in Zusammenarbeit mit dem BWD auch die unten erwähnte Ausbildung organisiert und für obligatorisch erklärt.

 Im Kanton Thurgau, wo die Inkassohilfe ebenfalls Sache der Gemeinden ist, hat das

kantonale Sozialamt mehrere Unterlagen zur Alimentenhilfe ausgearbeitet,58 insbesondere den Leitfaden «Inkasso von Unterhaltsbeiträgen», der zahlreiche Checklisten und Musterdokumente (Mahnung der zahlungspflichtigen Person, Schuldanerkennung, Lohnzession usw.) enthält.59 Ausserdem bietet das Amt einmal jährlich eine eineinhalbtägige Weiterbildung an.60 Schliesslich haben die Fachleute im Bereich Alimentenhilfe die Möglichkeit, am dreimal jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch teilzunehmen.61

Abs. 4 Angemessene Ausbildung der Mitarbeitenden der Fachstelle

Die einheitliche Umsetzung der neuen Bestimmungen macht insbesondere eine adäquate Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstellen erforderlich. Deshalb ist die Pflicht der Kantone, eine solche Ausbildung sicherzustellen, ausdrücklich in der Verordnung festgehalten. Die Tätigkeit der Fachstellen ist sehr anspruchsvoll, da es sich bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen um eine komplexe Querschnittsaufgabe handelt, welche einerseits einschlägige Rechtskenntnisse, andererseits aber auch kaufmännisches Wissen sowie Methoden- und Sozialkompetenz voraussetzt. Die Inkassohilfe beinhaltet namentlich die Begleitung der berechtigten Person, manchmal über mehrere Jahre hinweg. Für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sind ausserdem weitergehende Fachkompetenzen und Sprachkenntnisse erforderlich.62

In den westschweizerischen Kantonen ist das Erfordernis der Spezialisierung durch die Schaffung eines (einzigen) kantonalen Dienstes, der Fachleute aus den verschiedenen betroffenen Gebieten beizieht, erfüllt. So sind beispielsweise gemäss der Antwort zum Fragebogen des BJ im Neuenburger Office de recouvrement et d’avances des contributions d’entretien (ORACE) zwölf Mitarbeitende tätig: sieben Juristinnen und Juristen für die Bearbeitung der Dossiers und fünf kaufmännische Mitarbeitende für die Verwaltung und Buchhaltung. Der spätere Erwerb spezifischer Fachkompetenzen erfolgt einerseits innerhalb des Dienstes selber, wo den Mitarbeitenden interne Weiterbildungen und Richtlinien zur Verfügung stehen. Andererseits erfolgt er auch anlässlich der zweimal pro Jahr stattfindenden Conférence romande des autorités compétentes en matière d’avances et de recouvrement des contributions d’entretien der Westschweizer Kantone und des Kantons Tessin.

58 S. Kanton Thurgau «Leitfaden Alimentenhilfe» und «Weiterführende Erklärungen zu Begriffen in der Alimentenhilfe», abrufbar unter: www.sozialamt.tg.ch > Sozialhilfe > Alimentenhilfe. Der Kanton Schwyz hat ebenfalls für die betroffenen Stellen ein Handbuch publiziert: Handbuch «Alimentenwesen» Teil 1, abrufbar unter: www.sz.ch > (Privatpersonen) Gesundheit, Soziales > Fachbereiche Soziales > Alimentenhilfe.

59 S. Kanton Thurgau «Leitfaden Inkasso von Unterhaltsbeiträgen». Dieses Dokument kann an derselben Adresse aus dem Internet heruntergeladen werden.

60 Abrufbar unter: www.sozialamt.tg.ch > Weiterbildung.

61 ERFA (Erfahrungsaustauschgruppe) Thurgau. Abrufbar unter: www.alimente.ch > Allgemeines > Aktuelles > ERFA.

62 Bericht Harmonisierung, S. 58.