Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 62 Seiten
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Erläuternder Bericht Verordnung über die Inkassohilfe (InkHV)
Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.218353 / 232.1/2016/00014
Im Kanton Solothurn ist die Inkassohilfe an vier regionale Dienststellen übertragen.63 Gemäss der Antwort zum Fragebogen des BJ beschäftigen diese vier Dienststellen insgesamt acht Mitarbeitende, wovon sechs die vom Schweizerischen Verband für Alimentenfachleute (SVA) in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) organisierte Ausbildung zur Alimentenfachperson absolviert haben.64 Bei komplizierten Rechtsfragen können sie sich ausserdem an das Amt für soziale Sicherheit wenden.
Im Kanton Aargau sind die 230 Gemeinden für die Inkassohilfe zuständig. Diese können die Inkassohilfe aber an eine andere Behörde oder ein Privatunternehmen delegieren. Gemäss den Antworten zum Fragebogen des BJ haben ungefähr 130 aargauische Gemeinden die Inkassohilfe und das Inkasso der vom Gemeinwesen bevorschussten Unterhaltsbeiträge zwei in diesem Bereich spezialisierte private Stellen übertragen.65 Eine solche Lösung kann gerade für Gemeinden, die nur selten mit Gesuchen um Inkassohilfe konfrontiert sind, besonders interessant sein.
Der Kanton Bern betont den Stellenwert der adäquaten Ausbildung der Mitarbeitenden in den Inkassostellen ausdrücklich, und zwar in den Materialien zur am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Revision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und der dazugehörigen Verordnung. Im Bericht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an den Regierungsrat zu dieser Verordnung steht Folgendes: «Ferner wird im Herbst 2015 erstmals eine spezifisch auf den Kanton Bern ausgerichtete Weiterbildung für Alimentenfachpersonen in deutscher und französischer Sprache angeboten.»66 Die in diesem Dokument geäusserten Absichten sind in der Zwischenzeit umgesetzt worden: Die Ausbildung wurde beim Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung Bern (BWD)67 gestartet. Zudem wurde in der Antwort zum Fragebogen des BJ angegeben, dass ab 1. Januar 2018 alle im Bereich der Alimentenhilfe im Kanton Bern tätigen Personen eine Fachausbildung in diesem Bereich absolvieren müssen.
Seit mehreren Jahren organisiert im Übrigen der SVA eine vergleichbare Ausbildung: «Einführung in die Organisation und Durchführung der Alimentenhilfe».68 Der gleiche Verband organisiert in Zusammenarbeit mit der ZHAW ebenfalls eine Weiterbildung für Personen mit Berufserfahrung im Bereich der Alimentenhilfe, die «Weiterbildung zur Alimentenfachperson», die sich über 15.5 Tage erstreckt und acht Module umfasst. Diese werden im Folgenden aufgelistet, um die Breite und Komplexität der Aufgaben der Behörden zu illustrieren, welche die Alimentenhilfe durchführen: Organisation der Alimentenhilfe/Rechtliche Grundlagen; Grundzüge Verwaltungs- und Gerichtsverfahren; Grundzüge Alimentenbevorschussung/Organisation eines Inkassomandats; Gütliches Inkasso; Rechtliches Inkasso 1. Teil: Betreibung auf Pfändung; Gesprächsführung; Rechtliches Inkasso 2. Teil: Fortsetzung der Betreibung; Konfliktgespräche/Konfliktbewältigung; Rechtliches Inkasso 3. Teil: Konkurs/Verlustschein/Beschwerde gemäss SchKG; Spezielle Inkassomassnahmen (Arrest, Schuldneranweisung, Sicherstellung); Spezielle Instrumente der Vollstreckung; Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche; Auslandinkasso; Praxistag; Umgang mit Gewalt.
63 S. Anhang 3: Organisation der Inkassohilfe in den Kantonen.
64 S. Weiterbildung zur Alimentenfachperson, abrufbar unter: weiterbildung.zhaw.ch > Departemente > Soziale Arbeit > Weiterbildung > Weiterbildung nach Thema > Kindheit, Jugend und Familie «WBK Alimentenhilfe». Zum Ursprung dieser Ausbildung s. Guler, FamPra.ch 2003, S. 39–40.
65 S. Anhang 3: Organisation der Inkassohilfe in den Kantonen.
66 S. Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) – Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an den Regierungsrat zur Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Totalrevision) vom 10. Oktober 2014, Erläuterung zu Artikel 25 (neu), S. 12.
67 S. Lehrgang Alimentenfachperson, abrufbar unter: www.bwdbern.ch > bwd-wb Weiterbilung Bern > Weiterbildungsangebot > Verwaltungsrecht > «Lehrgang Alimentenfachperson».
68 Abrufbar unter: www.alimente.ch.