Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 62 Seiten
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Erläuternder Bericht Verordnung über die Inkassohilfe (InkHV)
Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.218353 / 232.1/2016/00014
ist180, tatsächlich erzielte Einkommen nicht deklariert, regelmässig den Arbeitgeber wechselt, um Lohnpfändungen oder Schuldneranweisungen zu entgehen oder bei einer Pfändung unvollständige oder falsche Angaben macht. In diesem letzten Fall kann die Fachstelle beispielsweise auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Pfändungsbetrug nach Artikel 163 StGB (Verheimlichung von Vermögenswerten) oder wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung nach Art. 164 StGB181 sowie allenfalls wegen Urkundenfälschung nach Artikel 251 StGB einreichen. Die Möglichkeit zur Strafanzeige ergibt sich aus dem allgemeinen Anzeigerecht gemäss Artikel 301 der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO).182 Die Einleitung eines Strafverfahrens kann gemäss den befragten Fachleuten bei verpflichteten Personen, die sich bewusst ihrer Unterhaltspflicht entziehen wollen, besonders wirksam sein, da das Strafverfahren entsprechende Verhaltensweisen rasch unterbindet. Dies gilt insbesondere dann, wenn in Folge des Strafantrags bzw. der Strafanzeige andere Massnahmen ergriffen werden wie zum Beispiel die Durchsuchung der Wohnung, die Durchsuchung des Arbeitsplatzes oder der Entzug oder die Ungültigerklärung eines Ausweises, wenn dessen Inhaber oder Inhaberin im Ausland weilt.183 Bei bekannter Auslandsadresse ist zu prüfen, ob ein Strafübernahmebegehren oder ein Auslieferungsersuchen erfolgreich sein kann.184
Abs. 3 Weitere Leistungen
Die Verordnung definiert in den Absätzen 1 und 2 die Leistungen, die jede Fachstelle anbieten muss. Diese Liste stellt einen Mindeststandard dar; die Fachstelle kann die Durchführung weiterer Leistungen anbieten, wenn sie solche für den konkreten Fall als geeigneter betrachtet.
Die Fachstelle kann zum Beispiel die verpflichtete Person zu einem persönlichen Gespräch einladen. Im Übrigen kann sie auch dem volljährigen Kind, das noch keinen Unterhaltstitel hat, eine umfassende Beratung betreffend das Vorgehen für die Errichtung eines Unterhaltstitels anbieten185 und dieses bei den notwendigen Schritten unterstützen.
Zu erwähnen ist zudem, dass im Rahmen der grenzüberschreitenden Inkassohilfe die Fachstellen aufgrund der Amtshilfeübereinkommen zu Leistungen verpflichtet sind, die über den Katalog von Artikel 12 hinausgehen (s. Art. 21).
Art. 13 Meldung der Fachstelle an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung
Abs. 1 Meldung an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung der verpflichteten Person
Mit den am 20. März 2015 angenommenen Bestimmungen und insbesondere mit Artikel 40 BVG und Artikel 24fbis FZG wollte der Gesetzgeber die Tätigkeit der Fachstellen, die dafür zuständig sind, der berechtigten Person beim Inkasso des Unterhaltsbeitrags zu helfen und die Rückzahlung der vom Gemeinwesen geleisteten Alimentenbevorschussung zu erreichen, effizienter ausgestalten.186 Wenn eine Person wiederholt ihre Unterhaltspflicht vernachlässigt
180 Bastons Bulletti/Farine, ZVW 2008, S. 39.
181 Mani, N. 425; Bosshard, Basler Kommentar Strafrecht II, N. 31 zu Art. 217.
182 SR 312.0
183 Wird ein Strafverfahren wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten eröffnet, kann dies dem Bundesamt für Polizei (fedpol), Sektion Ausweisschriften, mit dem Antrag gemeldet werden, der Ausweis der betroffenen verpflichteten Person sei zu entziehen (Art. 7 Abs. 2 AwG, SR 143.1). Der Pass wird so international gesperrt und bei der nächsten Kontrolle an einer Grenze entzogen. Dies kann schwerwiegende Folgen, vor allem für Auslandschweizer haben: In einigen asiatischen Ländern muss man regelmässig für die Aufenthaltsbewilligung seinen gültigen Pass vorweisen. Die Alimentenschuldner verlieren somit ihre Aufenthaltsberechtigung im Ausland und müssen in die Schweiz zurückreisen.
184 Bosshard, Basler Kommentar Strafrecht II, N. 33 zu Art. 217.
185 In der Stadt St.Gallen beispielsweise kann sich das volljährige Kind an die Beratungsstelle für Familien wenden. Diese Stelle wird es dann über das Vorgehen für die Errichtung eines Unterhaltstitels beraten.
186 BSV, Erläuternder Bericht vom 12. Mai 2014, S. 2.