Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten

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 Aus Sicht des Bundesrats stellt die SV17 ein ausgewogenes Gesamtpaket dar. Sie ist ein Kompromiss zwischen dem Bestreben,

dass die Schweiz ein attraktiver Standort für Unternehmen bleibt und der Kritik an der USR III. Mit der SV17 können Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gesichert werden. Weiterhin sind es aber die Kantone, die zentrale steuerpolitische Entscheide auf ihrer Stufe treffen werden. Dazu gehört insbesondere die Festsetzung des kantonalen Gewinnsteuertarifs. Diese steuerpolitischen Entscheide der Kantone werden für die finanziellen Auswirkungen auf Stufe Kantone und Gemeinden elementar sein (siehe dazu auch Ziffer 3.1).

1.4 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Gewinnsteuersätze in Europa. Die Bemessungsgrundlage (d.h. die Vorschriften zur Berechnung des steuerbaren Gewinns) multipliziert mit den Gewinnsteuersätzen ergibt die Steuerbelastung in einem Land. Somit stellen die Gewinnsteuersätze nur ein Element zur Berechnung der effektiven Steuerbelastung dar. Wenn gewisse Erträge nicht oder nicht vollumfänglich in die Steuerberechnung einbezogen werden, ist es möglich, dass die effektive Steuerbelastung eines Unternehmens auch in einem Land mit einem relativ hohen Gewinnsteuersatz tief ausfällt.

Abbildung 2: Statutarische Gewinnsteuersätze in ausgewählten europäischen Ländern

Die vorgeschlagenen steuerlichen Sonderregelungen zur Patentbox und zu den zusätzlichen F&E-Abzügen werden in vielen europäischen Ländern bereits angewendet. Die folgenden Abbildungen geben einen Überblick, welche europäischen Länder diese Regelungen kennen.