Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

Im Einzelnen

Mit JA haben 95 Teilnehmende geantwortet, davon 17 Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SH, SO, TI, VS, UR, ZH), 4 Parteien (CVP, Grüne, glp, SPS), 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, Städteverband, SAB), 2 Dachverbände der Wirtschaft (SGV, Travail.Suisse), 16 angeschriebene Transportunternehmen, 11 angeschriebene Organisationen sowie 42 weitere Stellungnehmende.

Verschiedene Teilnehmende (u.a. Kantone UR, VS sowie glp, SAB, Travail.Suisse) begrüssen explizit die angemessene Berücksichtigung der betrieblichen Anlagen in den Planungen zum Ausbauschritt AS 2030/35.

Der Kanton AG regt an, dass bei den Publikumsanlagen die Kosten für die einzelnen Projekte explizit ausgewiesen werden.

Verschiedene Teilnehmende (u.a. Kantone AG, BS, SO sowie WSB, SOB) fordern die Berücksichtigung zusätzlicher Massnahmen bei den Publikumsanlagen (vgl. dazu Antworten auf Frage 4e).

Verschiedene Teilnehmende (u.a. Cargo Forum, Luzern+, ZKöV) fordern die Berücksichtigung zusätzlicher Massnahmen bei den Güterverkehrsanlagen (vgl. dazu Antworten auf Frage 4e).

TEILWEISE einverstanden mit den vorgeschlagenen Angebotsverbesserungen und Massnahmen bei den betrieblichen Anlagen sind insgesamt 12 Stellungnehmende, darunter die Kantone FR und ZG, 3 angeschriebene Transportunternehmen, 3 angeschriebene Organisationen sowie 4 weitere Stellungnehmende.

Der Kanton ZG regt an, dass diejenigen Publikumsanlagen, welche über die LV finanziert werden sollen, ebenfalls in der Botschaft erwähnt werden.

Verschiedene Teilnehmende (u.a. VAP) fordern die Berücksichtigung zusätzlicher Massnahmen bei den Güterverkehrsanlagen (vgl. dazu Antworten auf Frage 4e).

Mit NEIN sind insgesamt 2 Stellungnahmen eingegangen. Dabei handelt es sich um Genève Route et Rail und Oberwallis Verkehr und Tourismus (OVT).

OVT fordert die Berücksichtigung zusätzlicher Massnahmen bei den Publikumsanlagen (vgl. dazu Antworten auf Frage 4e).

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