Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

Frage 5: Sind Sie damit einverstanden, dass die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern und die Projektierung des Herzstücks Basel durch Dritte auf eigenes Risiko finanziert werden können?

Grundtenor

Von den insgesamt 481 Stellungnehmenden haben sich zu dieser Frage 151 Teilnehmende geäussert. Dabei wurden die Fragen 5 und 6 teilweise gemeinsam beantwortet. 68 Teilnehmende sind mit einer Drittfinanzierung auf eigenes Risiko bei einem oder beiden oben erwähnten Projekten einverstanden. 29 Teilnehmende lehnen ein solches Vorgehen ab und 54 stimmen teilweise zu, wobei die Zuordnung der Antworten zu JA und TEILWEISE je nach Formulierung oftmals nicht klar durchführbar war. Dies auch weil viele den Vorschlag grundsätzlich zwar nicht ablehnen, aber Vorbehalte haben und ihre Zustimmung an Bedingungen knüpfen. Insgesamt sind die Meinungen heterogen, eine klare Zustimmung zum Vorschlag zeigt sich nicht.

Im Einzelnen

Mit JA geantwortet haben insgesamt 68 Teilnehmende, davon 5 Kantone (AR, GL, SH, TG, ZH), 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, Städteverband), 3 Dachverbände der Wirtschaft (SGB, SGV, Travail.Suisse), 10 angeschriebene Transportunternehmen, 15 angeschriebene Organisationen sowie 33 weitere Stellungnehmende.

Für mehrere Teilnehmende ist es wichtig, eine Finanzierung durch Dritte an ein langfristiges Zielkonzept des Bundes zu binden, um die Aufwärtskompatibilität der Massnahmen zu gewährleisten (u.a. Kantone GL und ZH sowie ZVV). Andere Teilnehmende fordern die Festlegung von klaren Kriterien oder Bedingungen (u.a. RBS, les Verts NE) für die Finanzierung durch Dritte. Konkret genannt werden folgende Voraussetzungen: Einhaltung der Ziele des Bundes, Bewilligung durch die Bundesversammlung, Unterstützung durch Planungsregionen sowie volkswirtschaftlicher Nutzen (u.a. SOB, ASTAG, Städte-Allianz ÖV).

Mehrere Teilnehmende betonen, dass eine Finanzierung durch Dritte auf Kantone resp. Behörden zu beschränken sei (u.a. SGV, Infra, Travail.Suisse) und die Öffnung auf weitere Projekte im Rahmen des vorliegenden Ausbauschrittes abgelehnt wird, da sie diese als nicht steuerbar und nicht finanzierbar betrachten (u.a. SBW, SZU). Dem gegenüber regt die FER an, dass eine solche Finanzierung durch Dritte auch durch nicht kantonale Organisationen erfolgen kann und auf alle Arten von Infrastrukturprojekten auszudehnen sei, und zwar sowohl für Studien wie auch für die Umsetzung der Projekte.

Das Komitee Durchgangsbahnhof Luzern wünscht die Festlegung einer maximalen Dauer der Finanzierung durch Dritte, damit die Kantone ihre maximale Finanzbelastung berechnen und

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