Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

Die Aufnahme von Planungen für den Bau des dritten Juradurchstichs fordern insgesamt 24 Stellungnehmende, darunter 3 Kantone (BL, BS, SO), 1 angeschriebene Organisation sowie 20 weitere Stellungnehmende.

Die Wiederinbetriebnahme der Strecke Evian-les-Bains–St-Gingolph fordern insgesamt 18 Stellungnehmende, darunter 2 Kantone (VD, VS), 1 angeschriebene Organisation sowie 15 weitere Stellungnehmende.

Die Aufnahme von Planungen für den Bau der Direktverbindung Aarau–Zürich fordern insgesamt 10 Stellungnehmende, darunter 3 Kantone (AG, SO, ZH), 1 Partei (BDP), 2 angeschriebene Organisationen sowie 4 weitere Stellungnehmende.

Verschiedene Teilnehmende, darunter u.a. die Kantone AG, BL, SO, ZH, VD und VS fordern den Ausbau einzelner Publikumsanlagen. Erwähnt werden u.a. die Bahnhöfe Basel SBB, Lenzburg, Nyon, Morges, Olten, Wädenswil, Weinfelden und Visp.

Verschiedene Teilnehmende, darunter u.a. die Kantone AG, BE, BL, FR, GE, SO, SZ, TI, ZH fordern die Realisierung zusätzlicher Haltestellen. Erwähnt werden u.a. Agy, Avry, Basel Morgartenring, Basel Solitude, Bellinzona-Piazza Indipendenza, Bironico-Camignolo, Châtelaine, Dietikon Silbern, Dornach Apfelsee, Hunzenschwil Schoren, Münchenstein Ruchfeld, Oensingen Dorf, Oftringen Zentrum, Pfäffikon SZ Seedamm Center, St-Imier La Clef, Thun Nord, Torricella-Taverne, Wädenswil Reidbach, Wettingen Tägerhard, Wilderswil Flugplatz, Winterthur Grüze Nord.

Verschiedene Teilnehmende, darunter u.a. die Kantone VS und ZH fordern die Überprüfung und gegebenenfalls die Realisierung weiterer Güterverkehrsanlagen.

Als weitere Infrastrukturmassnahmen auf dem Normalspurnetz werden u.a. genannt: NEAT-Zulauf Nord (Axen- und der Urmibergtunnel), Ausbau der Strecke Zofingen–Lenzburg, Doppelspurausbau Mühlehorn–Tiefenwinkel, Ausbau der Strecken Olten–Sursee–Luzern und Zug– Luzern, Ausbau der Strecke Genève–La Plaine bzw. Ringschluss über Genève-Aéroport, Kapazitätsausbau auf der Simplon-Südrampe, Doppelspurabschnitt im Bereich Biberist-Enge, Ertüchtigung Solothurn–Subingen für den Regionalverkehr und Kapazitäts- und Stabilitätssteigerung im Knoten St. Gallen. Für den weiteren Ausbau des Angebots im Regionalverkehr werden zudem an verschiedenen Stellen Wendegleise, Verlängerung von Bahnsteigen o.ä. gefordert.

136 weitere Stellungnehmende, darunter die Gemeinde Dietlikon und viele Private, fordern im Zusammenhang mit dem Brüttener Tunnel die Ausgestaltung des südlichen Verflechtungsbauwerks in Form einer Unterwerfung anstelle der geplanten Überwerfung.

3.4 Wie beurteilen Sie die Finanzierung gewisser Massnahmen durch Dritte?

Hinweis zu den Fragen 5 und 6

Der Vorschlag zur Drittfinanzierung wurde aufgrund des starken Interesses der Planungsregionen für die beiden Projekte Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) und Herzstück Basel erarbeitet und in die Vernehmlassungsvorlage integriert. Gemäss dem zur Diskussion gestellten Konzept können die Realisierung des DBL und die Projektierung des Herzstücks Basel als eigene Kategorie durch Dritte, bzw. hier durch die Kantone, finanziert werden. Die Kantone tragen dabei das finanzielle Risiko. Für eine allfällige spätere Erstattung dieser Investitionskosten durch den Bund müssten aber zuerst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem ist Voraussetzung, dass die kantonal finanzierten Massnahmen später Teil eines Ausbauschrittes werden.

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