Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

eine Vorfinanzierung von Projektierungsarbeiten und/oder des Baus verbindlich planen können. Verschiedene Stellungnehmende merken zudem an, dass der Umgang mit allfälligen Folgekosten geregelt sein müsse (u.a. Gemeindeverband, SBB).

Während einige Teilnehmende fordern, dass die Refinanzierung der vorgestreckten Mittel durch den Bund sichergestellt werden muss (u.a. Konsortium Kantone BS und BL Bahnknoten- und Herzstück-Basel), betonen andere, dass eine Finanzierung durch Dritte keinen Anspruch auf Kostenübernahme zu einem späteren Zeitpunkt begründe (u.a. Zürcher Handelskammer).

Von verschiedenen Stellungnehmenden wird angeregt, als Ergänzung auch weitere Finanzierungslösungen zu prüfen, wie z.B. die Aufnahme von Krediten mit Bundesgarantie, einen Infrastrukturfonds, öffentlich-private Partnerschaften oder eine Infrastrukturbank, die von der SNB unterstützt und/oder von privaten Akteuren wie Pensionskassen gespeist wird (u.a. AEDTF-CH, CITraP-VD & CITraP-GE).

TEILWEISE einverstanden sind insgesamt 54 Stellungnehmende, darunter 7 Kantone (GE, FR, JU, NE, UR, VD, VS), 5 Parteien (FDP, CVP, Grüne, glp, SPS), 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 4 angeschriebene Transportunternehmen, 7 angeschriebene Organisationen sowie 31 weitere Stellungnehmende.

Mehrere Stellungnehmende möchten die Finanzierung durch Dritte auf Kantone (u.a. SPS, SEV) resp. nur auf die Studien- bzw. Projektierungsphase (u.a. Kantone JU, VS und SAB) beschränken. Der SEV regt an, dass ergänzend zur Finanzierung durch Dritte in der vorgeschlagenen Form vorgezogene Realisierungsschritte über das Eisenbahngesetz nach Art. 58 Abs. 2 finanziert werden können. Mehrere Teilnehmende verlangen, dass die Möglichkeit der Vorfinanzierung auch für andere Projekte möglich ist (u.a. Kantone GE, NE, VD, VS sowie SAB, TPC, TRAVYS, transN), während der SEV dieses Vorgehen ausschliesslich auf die beiden genannten Projekte beschränken möchte.

Viele Stellungnehmende fordern die Festlegung von klaren Auswahl- und Beurteilungskriterien in einem Bundesbeschluss (u.a. Kantone JU, NE, VS sowie GPS, TPC, TRAVYS, transN, OU-ESTRAIL). Für einige Stellungnehmende ist es zudem wichtig, dass die Beträge «im Rahmen bleiben» und die Priorisierung zukünftiger Entwicklungsschritte nicht beeinflussen (u.a. Kantone JU, NE sowie GPS, TPC, TRAVYS, transN, OUESTRAIL) oder die Möglichkeit der Rückerstattung auf max. 150 Millionen Franken beschränkt wird (Kanton GE). Andere Teilnehmende betonen, dass die durch Dritte finanzierten Projekte nicht dazu führen dürfen, dass andere Projekte mit hoher Priorität verzögert realisiert werden (SPS) oder zukünftige Finanzierungen beeinträchtigt werden (FART).

Damit das Risiko einer Finanzierung nicht vollständig auf die Kantone abgewälzt wird, fordern mehrere Teilnehmende die Festschreibung einer verbindlichen Kostenrückerstattung durch den Bund (u.a. KöV NWCH, Handelskammer beider Basel). Entsprechend sehen einige Teilnehmende den Bund in der Pflicht, die Kosten aus dem BIF zu übernehmen, wenn eine Investition als zweckmässig eingestuft wird, da gemäss FABI der Ausbau der Bahninfrastruktur vollständig in der Verantwortung des Bundes liege (u.a. CVP, Lötschberg-Komitee, NWRK, Planungsregion NWCH, Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden, STRATOS-Netzwerk, Verein Region Oberwallis).

Die SPS regt an, ergänzend zur Finanzierung durch Dritte zu prüfen, wie im Rahmen von STEP gesprochene, jedoch im vorgesehenen Zeitraum nicht eingesetzte Mittel für andere Projekte genutzt werden können.

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