Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten

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AS 2030/35

3. FW: Frauenfeld–Wil inkl. neue Haltestelle Wil West,

4. SZU: Sihltal

5. MGI: Visp–Zermatt,

6. RBS: Bern–Zollikofen, Bern–Deisswil, Bern–Gümligen Siloah,

7. zb: Luzern–Interlaken Ost und Luzern–Engelberg,

8. Travys: Lausanne–Orbe, Yverdon–Valeyres,

9. FLP: Bioggio–Lugano Centro,

10. RhB: Bahnhof Landquart, St. Moritz–Tirano, Prättigau,

11. SOB: Wädenswil–Einsiedeln,

12. MBC: Güterverkehr Délices–Morges,

13. LEB: Lausanne–Echallens,

14. TRN: Neue Haltestelle Les Sugis,

15. CJ: Neue Haltestelle Noirmont Sous-la-Velle,

16. BLT: Leimental–Bahnhof Basel SBB, Waldenburg–Liestal,

17. tpc: Aigle–Monthey–Champéry,

18. MOB: Montreux–Les Avants–Zweisimmen,

19. tpf: Broc Fabrique–Fribourg/Freiburg;

o. Bundesbeitrag zur Finanzierung von grenzüberscheitenden Massnahmen; 0.10

p. betriebliche Anlagen; 1.20

q. verschiedene Einzelinvestitionen SBB, inkl. neue Haltestellen; 0.40

r. verschiedene Einzelinvestitionen Privatbahnen; 0.10

s. Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt: Planung und Studien; 0.17

t. Projektaufsicht über die Massnahmen nach den Buchstaben a-r. 0.03

Total 11.5

* für die Ausbauten im Raum Zürich wurde eine Überprüfung zur Kostenreduktion von 1 bis 0.5 Mrd. Franken in Auftrag gegeben. Tabelle 18: Verpflichtungskredit für Variante Ausbauschritt 2035

2.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit dieser Vorlage werden die Forderungen der nachstehenden parlamentarischen Vorstösse erfüllt:

2012 P 12.3640 Brachliegendes Potenzial auf Bahnstrecken nutzen (S 20.09.2012, Fetz). Wird im Rahmen des Kapitels

2.1 erledigt.

2013 P 13.3415 Angebotsverbesserung auf der Hochrheinstrecke (S 25.09.2013, Kommission für Verkehr und Fern-

meldewesen). Wird im Rahmen des Kapitels 2.1.8 erledigt.

2013 P 13.3451 Elektrifizierung und Angebotsverbesserung der Hochrheinstrecke (N 17.09.2013, Kommission für

Verkehr und Fernmeldewesen). Wird im Rahmen des Kapitels 2.1.8 erledigt.

2014 P 14.3300 Bahnausbau. Mehr Klarheit bei der Projektpriorisierung (N 26.09.2014, FDP-Liberale Fraktion). Wird

im Rahmen des Kapitels 2.1.6 erledigt.

2017 P 17.3263 Vorfinanzierung im Rahmen von Fabi/Ausbauschritt 2030/35 (S 03.04.2017, Kommission für Verkehr

und Fernmeldewesen). Wird im Rahmen der Kapitel 2.1.10, 2.3, 2.6 erledigt.

Der Bundesrat beantragt daher, diese parlamentarischen Vorstösse als erfüllt abzuschreiben.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Ausgaben für den Ausbauschritt 2030/35 werden über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Der Fonds wird durch spezielle Finanzquellen gespeist, weshalb sich die Ausgaben haushaltsneutral auf die Finanzrechnung des Bundes auswirken.

Die Finanzierung von Betrieb und Unterhalt («Betrieb»), Erneuerung und Modernisierung («Substanzerhalt») sowie des weiteren Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur erfolgt durch zweckgebundene Mittel und durch Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt in der Höhe von 5 Mrd. Franken pro Jahr. Um Ausgabeschwankungen auffangen zu können, bildet der BIF eine angemessene Reserve. Der BIF darf sich nicht verschulden.