Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
– Binnen-, Import- und Exportgüterverkehr fördern: Im Binnenverkehr erhöhen zuverlässige und möglichst kurze Transportzeiten sowie ausreichende Streckenkapazitäten die Attraktivität des Schienengüterverkehrs in der Fläche. Die Bedingungen für den Import- und Exportverkehr werden durch ausreichende Strecken- und Umschlagskapazitäten verbessert. Die sich wandelnden Anforderungen der Verlader und der Logistikbranche werden berücksichtigt.
– Trassenverfügbarkeit verbessern: Eine erhöhte Verfügbarkeit der Trassen für den Güterverkehr ermöglicht eine zuverlässigere und verbesserte Produktion und fördert die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.
Die Langfristperspektive für die Bahn wurde mit Blick auf die Vorlage FABI entwickelt. Sie bleibt für den Ausbauschritt 2030/35 unverändert (vgl. Abbildung 1). Der Bundesrat beabsichtigt, die Langfristperspektive für den nächsten Ausbauschritt zu überarbeiten (vgl. Kapitel 2.2).
¼-h-Takt Fernverkehr Cadence ¼ h trafic longues distances Traffico a lunga distanza: cadenza ogni quarto d’ora
½-h-Takt Fernverkehr Cadence ½ h trafic longues distances Traffico a lunga distanza: cadenza semioraria
Anbindung an Europäische Wirtschaftszentren Raccordement aux centres économiques européens Allacciamento ai centri economici europei
Achsen Güterverkehr Axes du trafic marchandises Assi del traffico merci
S-Bahnen mit ¼-h-Takt im Kernbereich RER avec cadence ¼ h dans le centre S-Bahn con cadenza ogni quarto d‘ora nel settore centrale
Abbildung 1: Langfristperspektive für die Bahn
Strategisches Entwicklungsprogramm der Eisenbahninfrastruktur (STEP)
Das STEP enthält ein umfassendes Angebots- und Ausbauprogramm im Umfang von gut 50 Milliarden Franken für SBB und Privatbahnen und reicht bis in den Zeitraum um 2050. Die in STEP enthaltenen Massnahmen wurden im Rahmen der Botschaft des Bundesrats zu FABI bewertet und in eine Dringlichkeitsstufe 1 und 2 unterteilt. STEP wird entsprechend der gesellschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung regelmässig nachgeführt.
In jeder Legislaturperiode wird dem Parlament ein Bericht über den Stand des Ausbaus, die notwendigen Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) und den nächsten beabsichtigten Ausbauschritt vorgelegt (Art. 48b Abs. 2 EBG). So ist das Parlament jederzeit in der Lage, die skizzierte «rollende Planung» beim Ausbau der Schieneninfrastruktur mitzugestalten.
Das STEP wird in Ausbauschritte unterteilt. Der erste davon war der mit FABI beschlossene Ausbauschritt 2025. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament alle vier bis acht Jahre eine Botschaft zu einem weiteren Ausbauschritt. Dank des schrittweisen Vorgehens ist es möglich, beim Ausbau der Bahn auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.
Die nun zur Diskussion stehende Vorlage enthält einen Ausbauschritt mit Zeithorizont 2030 bzw. 2035 (Ausbauschritt 2030/35). Die darin enthaltenen Massnahmen sollen mit einem Verpflichtungskredit von 7 (Variante Ausbauschritt 2030) respektive 11,5 Milliarden Franken (Variante Ausbauschritt 2035) aus dem BIF finanziert werden. Diese Ausbauschritte sind auf die finanziellen Möglichkeiten des BIF abgestimmt (vgl. Kapitel 1.5).
Die Zusammenhänge sind in der Abbildung 2 schematisch dargestellt.