Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/75: Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz · 21 Seiten
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Aktenzeichen: dea / BAV-510.6-00004/00004/00002/00003/00004/00001
Von der CSPO wird eine Angleichung und somit Anhebung des Ferienanspruchs an denjenigen der SBB sowie ein Vaterschaftsurlaub gefordert.
Artikel 29 Absatz 2
Die Verbände VöV und SBS begrüssen die neue Bestimmung bezüglich des Ferienanspruchs bei ganzjähriger Abwesenheit.
3.4 4. Kapitel: Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
Artikel 30 Absatz 1
In diversen Stellungnahmen wird die vorgeschlagene Bestimmung erwähnt. Es wird sowohl die Verwendung der aktuell gültigen Bestimmung vorgeschlagen, die neue Bestimmung begrüsst, wie auch eine noch stärkere Angleichung an das Arbeitsgesetz (ArG) empfohlen.
Artikel 30 Absatz 3
Der IVA und die Kantone VS, GE sowie BL begrüssen die angepasste Bestimmung.
3.5 5. Kapitel: Ausnahmebestimmungen
Artikel 31
BUS CH und die ASTAG begrüssen die Möglichkeit zur Herabsetzung der Anzahl Ruhesonntage bei kleinen Busunternehmen.
Artikel 34 Absatz 1
Als weiteren Grund für die Herabsetzung der Anzahl Ruhetage soll laut der FER auch der Mutterschaftsurlaub gelten.
In mehreren Stellungnahmen wird gefordert, den Begriff «nachweislich» zu ersetzen oder zu streichen.
Artikel 35 Buchstabe b
In mehreren Stellungnahmen wird gefordert, dass der Durchschnitt der Ruheschicht nicht innerhalb der nachfolgenden 2 Arbeitstage ausgeglichen werden muss.
Artikel 39
Als weiteren Grund für die Herabsetzung der Anzahl Ruhetage soll laut der FER auch der Mutterschaftsurlaub gelten.
Artikel 40 Buchstabe b
In mehreren Stellungnahmen wird gefordert, dass der Durchschnitt der Ruheschicht nicht innerhalb der nachfolgenden 2 Arbeitstage ausgeglichen werden muss.
Artikel 44
Als weiteren Grund für die Herabsetzung der Anzahl Ruhetage soll laut der FER auch der Mutterschaftsurlaub gelten.
In mehreren Stellungnahmen wird gefordert, den Begriff «nachweislich» zu ersetzen oder zu streichen.
Artikel 45 Buchstabe b
In mehreren Stellungnahmen wird gefordert, dass der Durchschnitt der Ruheschicht nicht innerhalb der nachfolgenden 2 Arbeitstage ausgeglichen werden muss.
Artikel 53 Absatz 1
SEV, VPOD und transfair wollen eine Klärung bezüglich des Beginns der Periode, in welcher länger gearbeitet werden kann.
Artikel 56 Absatz 1 12 / 21
COO.2125.100.2.10981312