Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/75: Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz · 21 Seiten

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Aktenzeichen: dea / BAV-510.6-00004/00004/00002/00003/00004/00001

SEV, VPOD und transfair wollen eine Klärung bezüglich des Beginns der Periode, in welcher länger gearbeitet werden kann.

Artikel 60

Der Kanton ZG fordert eine Ergänzung, welche das Unternehmen zur umgehenden Bekanntgabe von bewilligten Ausnahmen verpflichtet.

3.6 6. Kapitel: Arbeitszeitgesetzkommission

Artikel 61

Die SPS betont, dass auch künftig die Ausgewogenheit der Arbeitszeitgesetzkommission einen grossen Stellenwert haben muss. Die sei nach dem Verordnungsentwurf vorgesehen.

3.7 7. Kapitel: Schlussbestimmungen

Artikel 64

Mehrere Stellungnahmen begrüssen den geplanten Zeitpunkt der Inkraftsetzung zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018. Für die Transportunternehmen bringt diese eher knappe Vorlaufzeit einige Herausforderungen. Die Arbeiten am Erlass sollen zügig vorangetrieben werden.

Die Verbände VöV und SBS wollen für die Seilbahnbranche eine Inkraftsetzung auf Saisonbeginn 2018 (November 2018) ermöglichen.

4 Anhang

4.1 Liste der Adressaten

In der Spalte «Abkürzung» befinden sich die in diesem Bericht verwendete Bezeichnung.

4.1.1 Kantonsregierungen Adressat Abkürzung Eingegangene Antwort

Canton de Fribourg FR Ja

Canton de Genève GE Ja

Canton de Neuchâtel NE Ja

Canton de Vaud VD Nein

Canton du Jura JU Nein

Canton du Valais VS Ja

Cantone di Ticino TI Ja

Kanton Aargau AG Ja

Kanton Appenzell Ausserrhoden AR Ja

Kanton Appenzell Innerrhoden AI Ja

Kanton Basel-Landschaft BL Ja

Kanton Basel-Stadt BS Ja

Kanton Bern BE Ja

Kanton Glarus GL Ja

Kanton Graubünden GR Ja

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