Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/75: Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz · 21 Seiten
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Aktenzeichen: dea / BAV-510.6-00004/00004/00002/00003/00004/00001
SEV, VPOD und transfair wollen eine Klärung bezüglich des Beginns der Periode, in welcher länger gearbeitet werden kann.
Artikel 60
Der Kanton ZG fordert eine Ergänzung, welche das Unternehmen zur umgehenden Bekanntgabe von bewilligten Ausnahmen verpflichtet.
3.6 6. Kapitel: Arbeitszeitgesetzkommission
Artikel 61
Die SPS betont, dass auch künftig die Ausgewogenheit der Arbeitszeitgesetzkommission einen grossen Stellenwert haben muss. Die sei nach dem Verordnungsentwurf vorgesehen.
3.7 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
Artikel 64
Mehrere Stellungnahmen begrüssen den geplanten Zeitpunkt der Inkraftsetzung zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018. Für die Transportunternehmen bringt diese eher knappe Vorlaufzeit einige Herausforderungen. Die Arbeiten am Erlass sollen zügig vorangetrieben werden.
Die Verbände VöV und SBS wollen für die Seilbahnbranche eine Inkraftsetzung auf Saisonbeginn 2018 (November 2018) ermöglichen.
4 Anhang
4.1 Liste der Adressaten
In der Spalte «Abkürzung» befinden sich die in diesem Bericht verwendete Bezeichnung.
4.1.1 Kantonsregierungen Adressat Abkürzung Eingegangene Antwort
Canton de Fribourg FR Ja
Canton de Genève GE Ja
Canton de Neuchâtel NE Ja
Canton de Vaud VD Nein
Canton du Jura JU Nein
Canton du Valais VS Ja
Cantone di Ticino TI Ja
Kanton Aargau AG Ja
Kanton Appenzell Ausserrhoden AR Ja
Kanton Appenzell Innerrhoden AI Ja
Kanton Basel-Landschaft BL Ja
Kanton Basel-Stadt BS Ja
Kanton Bern BE Ja
Kanton Glarus GL Ja
Kanton Graubünden GR Ja
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