Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/75: Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz · 21 Seiten
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Aktenzeichen: dea / BAV-510.6-00004/00004/00002/00003/00004/00001
Als weiteren Grund für herabgesetzte Ruheschichten soll laut der FER auch der Mutterschaftsurlaub gelten.
Artikel 19 Absatz 1
Der IVA und die Kantone BL, SZ sowie VS schlagen vor, die Definition der Feiertage mit der in Artikel 20a Absatz 1 ArG zu harmonisieren. Die FER begrüsst die Anpassung der Anzahl möglichen kantonalen Feiertage.
Artikel 19 Absatz 2
Es soll davon abgewichen werden können, pro Kalendermonat ein dienstfreies Wochenende zuzuteilen, finden die STI.
Artikel 20
Die tpf fordert eine zusätzliche Bestimmung, welche die Ruhetage im Zusammenhang mit Ferien regelt. Die Vereinfachung der Bestimmung wurde von BUS CH und der ASTAG erkannt. Ob es sich dabei auch um eine administrative Erleichterung handelt, soll nach der Inkraftsetzung analysiert werden.
Artikel 23 Absatz 4
Der Kanton ZG will eine textliche Ergänzung, welche den Lohnabzug klarer definiert.
Artikel 24
Die deutliche Vereinfachung der Bestimmung wird von BUS CH und der ASTAG begrüsst.
Artikel 25
BUS CH und die ASTAG lehnen den Artikel in diesem ausführlichen Detailierungsgrad ab.
Artikel 25 Absatz 4
Der Kanton ZG will einfügen, dass der Zweck der Bekanntgabe des Dienstplans eine Stellungnahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist. Die FHM stellt fest, dass die angedachte frühere Bekanntgabe der Dienstpläne etwas Flexibilität nimmt. Aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sei die geplante Anpassung aber nachvollziehbar.
Artikel 26
BUS CH und die ASTAG stellen die Frage, ob eine Festschreibung der Jahresdiensteinteilung zweckmässig ist. Die FHM macht darauf aufmerksam, dass die Änderungen zu administrativem Mehraufwand führen können.
Artikel 26 Absatz 2
Der Kanton ZG will einfügen, dass der Zweck der Bekanntgabe des Dienstplans eine Stellungnahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist.
Artikel 26 Absatz 5
Die FHM und die SOB wollen, dass nicht nur mit den einzelnen Mitarbeitenden, sondern auch mit deren Vertretung der Verzicht auf eine Jahresdiensteinteilung vereinbart werden kann.
Artikel 26 Absatz 6
Die FHM und die SOB fordern eine Präzisierung dieser Bestimmung. Es soll klarer sein, um was es sich bei «Art des Dienstes» handelt.
Artikel 26 Absatz 9
SEV, VPOD und transfair wollen eine Ergänzung dieser Bestimmung. Es soll ein Verzicht auf den Wechsel der Dienste möglich sein.
3.3 3. Kapitel: Ferien
Artikel 27
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