Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/75: Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz · 17 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Abteilung Politik

September 2017

Totalrevision der Verordnung zum Arbeits- 1 zeitgesetz (AZGV)

Erläuterungen

Aktenzeichen: BAV-011-00008/00004/00002/00001/00001

1. Einleitung

Das Arbeitszeitgesetz (AZG)2 wurde teilrevidiert. Am 17. Juni 2016 fand die Schlussabstimmung der Teilrevision AZG im National- und Ständerat statt. Der Schlusstext wurde in beiden Räten einstimmig angenommen.

Gestützt darauf ist auch die AZGV zu revidieren. Aufgrund der zahl- und umfangreichen Änderungen bedarf es einer Totalrevision der AZGV.

Die vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Arbeitszeitgesetzkommission (AZG-Kommission) begutachtet zuhanden der Bundesbehörden Fragen des AZG und seines Vollzugs. Sie setzt sich paritätisch zusammen aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen und der Arbeitnehmenden. Die AZG-Kommission hat den Handlungsbedarf erkannt und empfiehlt einstimmig, die AZGV gemäss dem vorliegenden Entwurf anzupassen.

Die Grundsätze des vorliegenden Revisionsentwurfes wurden im Rahmen einer dafür eingesetzten tripartiten Kommission erarbeitet, die aus je vier Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen und der Arbeitnehmenden sowie einer Delegation des BAV bestand.

2. Grundzüge der Totalrevision

Hauptpunkte der Revision mit materiellen Veränderungen sind die:

1 SR 822.211

2 BBl 2016 4987 (-4994)