Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 50 Seiten

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Bundessysteme (der Bund allein ist zuständig und sorgt auch für deren Finanzierung). Im Rahmen der BZG-Revision sollen die Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen dieser Systeme auf gesetzlicher Ebene klar geregelt werden, sowohl für bestehende wie auch für neue Systeme.

Verbundsysteme sind das bestehende mobile Sicherheitsfunksystem (Polycom) und die zur Diskussion stehenden Vorhaben wie nationales sicheres Datenverbundsystem, mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem und nationales Lageverbundsystem. Bundessysteme sind das Notfallradio, das System Alertswiss zur Information der Bevölkerung im Ereignisfall und weitestgehend auch das Meldevermittlungssystem Vulpus und das Sirenenalarmierungssystem Polyalert. Das Meldevermittlungssystem Vulpus wird bis 2022 von der Armee betrieben und Ende 2022 aus technischen Gründen abgestellt. Als Nachfolgesystem ist ein Datenkommunikationssystem mit den Kantonen – also ein Verbundsystem – vorgesehen.

Das Sirenenalarmierungssystem Polyalert befindet sich überwiegend in der Zuständigkeit des Bundes und wird von diesem auch weitestgehend finanziert. Die Kantone verfügen über gewisse Zuständigkeiten bei den dezentralen Komponenten, obwohl der Bund diese finanziert. Die Kantone zahlen dazu dem Bund einen Betriebsbeitrag von 2 Millionen Franken pro Jahr. Diese nicht effiziente Zuständigkeits- und Finanzierungsregelung soll mit der vorliegenden BZG-Revision bereinigt werden: Polyalert soll zu einem Bundessystem werden, was den Bund mit jährlich 2 Millionen Franken belastet und die Kantone mit dem gleichen Betrag entlastet. Volkswirtschaftlich hat diese neue Regelung bedeutende Vorteile.

Beim mobilen Sicherheitsfunksystem Polycom werden die in der revidierten Verordnung vom 18. August 20103 über die Warnung, die Alarmierung und das Sicherheitsfunknetz der Schweiz (Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung,VWAS) festgelegten Zuständigkeits- und Finanzierungsregeln auf gesetzlicher Ebene unverändert übernommen. Für die zentralen (nationalen) Komponenten ist und bleibt der Bund zuständig und trägt damit die Investitionskosten, die grossen Werterhaltskosten (siehe Projekt Werterhalt Polycom 2030) sowie die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten (inkl. jährliche Werterhaltskosten). Die Kosten für die dezentralen Komponenten tragen einerseits die Kantone und andererseits die Eidgenössische Zollverwaltung, soweit diese sich in ihrem Besitz befinden. An dieser Kostenverteilung wird grundsätzlich nichts geändert.

Beim nationalen sicheren Datenverbundsystem handelt es sich um ein neues System, dessen Realisierung zurzeit abgeklärt wird. Es sei diesbezüglich auch auf den Bericht zur Zukunft der Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme für den Bevölkerungsschutz verwiesen. Gestützt auf diese Auslegeordnung wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen und die Finanzierung dieses Systems entscheiden. Bestandteil dieses Systems sind das sichere Datenverbundnetz (SDVN), das Datenzugangssystem Polydata sowie das Datenkommunikationssystem (als Ablösung von Vulpus). Der Ressourcenbedarf für die Realisierung, den Betrieb und Werterhalt dieses Systems kann zum jetzigen Zeitpunkt nur grob geschätzt werden. Die Investitionskosten für die gemäss vorgeschlagener Zuständigkeitsregelung vom Bund zu finanzierenden zentralen Komponenten belaufen sich auf rund 150 Mio. Franken. Im Vergleich zur früheren Kostenschätzungen für das SDVN alleine (60 Mio.) sind neu in diesen Kosten auch Polydata (25 Mio.) und die Vulpus-Ablösung (25 Mio.) enthalten. Beim SDVN sind zusätzlich die Risiken mit 25 Prozent (15 Mio.) und die Projektmanagementkosten (25 Mio.) mit den Annahmen eines Realisierungszeitraums von acht Jahren und 120 Anschlüssen enthalten. Die Kosten der dezentralen Komponenten sind durch die jeweiligen Eigentümer bzw. Nutzer selber zu finanzieren. Die Betriebs- und Unterhaltskosten (inkl. die jährlich anfallenden Werterhaltskosten) werden nach aktuellem Kenntnisstand auf jährlich 20 Mio. Franken geschätzt. Diese Kosten sollen anteilsmässig durch alle angeschlossenen Nutzer finanziert

3 SR 520.12