Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 50 Seiten

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werden. Die Kantone werden an diesen Kosten mit 30 Prozent beteiligt sein oder sechs Mio. Franken jährlich. Dies berechtigt sie zu 36 Anschlüssen. Rund alle acht Jahre muss ein Teil der zentralen Komponenten im Umfang von rund 80 bis 90 Mio. Franken im Rahmen eines „grossen“ Werterhalts (mit Investitionscharakter, vergleichbar mit dem Projekt Werterhalt Polycom 2030) ersetzt werden. Der Konsens einer mit den Kantonen gefundenen Finanzierungslösung sieht vor, dass sich die Kantone nicht zu beteiligen haben, was sie um rund drei Mio. Franken jährlich „entlastet“. Die Kosten für diesen „grossen“ Werterhalt der zentralen Komponenten soll der Bund tragen. Die Projektumsetzung und der Betrieb des Systems werden nicht ohne zusätzliche Stellen beim Bund zu realisieren sein. Die Anzahl dieser Stellen und auch die spezifischen Kosten werden im Rahmen einer Botschaft konkretisiert und begründet. Der Betrieb und Unterhalt der dezentralen Komponenten sind Sache der jeweiligen Eigner bzw. Nutzer, sprich der Kantone und der angeschlossenen Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen.

Für eine Ressourcenabschätzung der anderen Systeme wie mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem und nationales Lageverbundsystem sind noch weitere konzeptionelle Abklärungen erforderlich. Die Konkretisierung und Genehmigung dieser Ressourcen erfolgen im Rahmen von projektspezifischen Botschaften.

Die vorgesehene Unterstützung interkantonaler ABC-Stützpunkte mit Einsatzmaterial durch den Bund wird bei diesem zu einem gewissen Mehraufwand führen. Diese Unterstützung beschränkt sich auf den ABC-Bereich, der wie bisher in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Der ABC-Schutz in der Schweiz weist substanzielle Lücken auf. Defizite bestehen beispielsweise beim einem Terroranschlag mit einer „dirty bomb“ oder mit einem B- oder C-Kampfstoff, bei den Messorganisationen im Falle einer grossflächigen radioaktiven Verstrahlung und bei der Dekontamination. Diese Lücken sollen einerseits mit einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Einsatzequipe VBS, die beim Labor Spiez angegliedert ist, geschlossen werden. Andererseits ist vorgesehen, die Kantone im ABC-Bereich zu unterstützen und auch die Ausbildung der Blaulichtorganisationen im ABC-Bereich sicherzustellen. Dies erfordert zusätzliche personelle und finanzielle Mittel beim Bund, weil es sich um eine originäre Bundesaufgabe handelt. Das Ausmass dieser Ressourcen wird zurzeit abgeklärt. Die politische Plattform des SVS hat die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz beauftragt, die notwendigen Klärungen vorzunehmen und Lösungsvarianten vorzuschlagen. Die Ergebnisse dürften 2018 vorliegen.

An Schutzanlagen des Zivilschutzes sollen künftig nur noch Bundesbeiträge geleistet werden, wenn diese im Falle einer Katastrophe oder Notlage auch zeitgerecht in Betrieb genommen werden können. Der Bund wird künftig auch für Rückbaukosten für Schutzanlagen, die anderweitig genutzt werden sollen, nicht mehr aufkommen. Die Rückbaukosten für Schutzanlagen, die nicht mehr benötigt und nicht umgenutzt werden, trägt aber wie bis anhin der Bund. Die konkreten finanziellen Auswirkungen für Bund und Kantone können erst bei Vorliegen einer kantonsspezifischen Planung beziffert werden. Dennoch können mit verschiedenen Annahmen die finanziellen Folgen für Bund und Kantone grob abgeschätzt werden. Nach geltendem BZG (Artikel 71 Absatz 2) trägt der Bund bei der Aufhebung einer Schutzanlage die Kosten für den Rückbau der technischen Schutzbausysteme dieser Anlage. Heute gibt es in der Schweiz die folgenden Schutzanlagen, die sich im Eigentum der Kantone bzw. Gemeinden befinden: 856 Kommandoposten, 1193 Bereitstellungsanlagen, 94 geschützte Spitäler und 244 geschützte Sanitätsstellen. Einige davon sind kombinierte Anlagen. Die heutige und absehbar auch die künftige Risikolandschaft Schweiz erfordert eine deutlich geringere Anzahl an Schutzanlagen. Zudem hat auch die Anzahl der Zivilschutzangehörigen und Zivilschutzorganisationen kontinuierlich abgenommen. Heutige grobe Schätzungen zeigen, dass die Anzahl Schutzanlagen um 800 bis 1200 Anlagen reduziert werden kann. Dies macht Sinn, können doch Bund, Kantone und Gemeinden damit längerfristig Unterhalts- und Erneuerungsbeiträge einsparen. Die nicht weiter verwendbaren Schutzanlagen können einer anderen zivilschutzna-