Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 50 Seiten

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hen Nutzung oder einer Nutzung durch die öffentliche Hand bzw. einer Drittnutzung zugeführt werden. Nicht weiter nutzbare Anlagen sind zurückzubauen. Die Rückbaukosten der technischen Komponenten, für die heute der Bund zuständig ist, betragen je nach Anlagetyp und Ausgestaltung weniger als 150‘000 Franken für Kommandoposten bis über 350‘000 Franken für Sanitätsstellen. Für einen allfälligen Rückbau der Schutzhülle sind die Kantone bzw. Gemeinden zuständig. Der Zeitraum für die Aufhebung, Umnutzung und den Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagen dürfte 20 bis 30 Jahre betragen. Mit der Übernahme der Rückbaukosten der technischen Komponenten einer Schutzanlage durch die Kantone bei einer Umnutzung (vgl. Artikel 91 Absatz 3) können diese selber Zeitpunkt und Ausmass des Rückbaus bestimmen. Damit erhalten sie auch eine wesentlich besser Planungssicherheit für die vorgesehene Umnutzung, zumal der Bund zurzeit keine finanziellen Mittel für diese Rückbaukosten eingestellt hat. Den Kantonen soll zudem ermöglicht werden, die Finanzierung dieser Rückbaukosten neu mit Ersatzbeiträgen vorzunehmen. Letztlich dürfte dies den Bund um 3 bis 8 Mio. Franken jährlich für die nächsten 25 bis 30 Jahre entlasten und umgekehrt die Kantone zusätzlich belasten.

Die Wiedereinführung des Sanitätsdienstes im Zivilschutz wird beim Bund einen beschränkten Mehraufwand zur Folge haben.

Die RK MZF wünscht, dass die Beschaffung des Zivilschutzmaterials neu durch den Bund und nicht mehr wie bis anhin durch die Kantone vorgenommen wird. Die RK MZF sieht darin insbesondere volkswirtschaftliche und beschaffungsrechtliche Vorteile. Die Interoperabilität des Materials zwischen den verschiedenen Kantonen und Regionen kann so auch besser sichergestellt werden. Daneben gibt es auch Vorteile in Bezug auf die Ausbildung. Zudem hat sich kein Kanton bereit erklärt, diese Aufgabe vom heutigen federführenden Kanton Zürich, der sie abgeben möchte, zu übernehmen. Der damit verbundene Aufwand soll vollumfänglich durch die Kantone abgegolten werden. Das erfordert umgekehrt zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen beim Bund. Dieser Mehraufwand entsteht einerseits bei armasuisse oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), den zentralen Beschaffungsstellen des Bundes, welche die Evaluation und Beschaffung sicherstellen, und andererseits beim BABS, das zusammen mit den Kantonen für die Koordination des Materials sorgt und auch die Ausbildungsunterlagen zur Verfügung stellt. Dieser Mehraufwand des Bundes wird den Kantonen mit der Materialauslieferung wieder verrechnet, so dass dem Bund letztlich kein Mehraufwand entsteht. Der Bund hat heute keine personellen Ressourcen, diese Aufgabe zu übernehmen. Ohne die haushaltsneutrale Umwandlung dieser Finanzmittel in Stellen ist der Bund nicht in der Lage, diesem Wunsch der Kantone zu entsprechen, auch wenn er begründet ist. Die noch offenen organisatorischen, personellen und technischen Fragen werden zurzeit im Rahmen eines Projekts geklärt.

Der Bund trägt wie bisher die anerkannten Mehrkosten für die Erstellung und die Erneuerung von Kulturgüterschutzräumen für die kantonalen Archive und die Sammlungen von nationaler Bedeutung. Neu trägt er auch die Kosten für deren Einrichtungen zur fachgerechten Lagerung von beweglichen Kulturgütern. Dies belastet den Bund mit jährlich 200’000 Franken, was aber im Rahmen der laufenden Kredite finanziert werden kann.

1.6.2 Kantone

Die in Kapitel 1.6.1 beschriebenen finanziellen Auswirkungen für den Bund betreffen alle in verschiedener Hinsicht auch die Kantone. Zusammengefasst werden die Kantone um zwei Mio. Franken jährlich beim Sirenenalarmierungssystem Polyalert entlastet. Auch die Nicht-Weiterverrechnung des grossen Werterhalts bei den zentralen Komponenten des nationalen sicheren Datenverbundsystems entlastet die Kantone um rund drei Mio. Franken jährlich. Beim mobilen breitbandigen Sicherheitskommunikationssystem und beim nationalen Lage-