Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 50 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht
5. Kapitel: Ausbildung
Artikel 22
Absatz 1: Erfahrungen aus der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen wie auch die Empfehlungen aus der Sicherheitsverbundsübung 2014 zeigen, dass die Vernetzung der verschiedenen involvierten Stellen immer komplexer wird und viele Akteure zum Einsatz kommen, um die Ereignisbewältigung zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind die Zusammenarbeit und die Koordination der eingesetzten Mittel durch die Verwendung von gemeinsamen Grundlagen von zentraler Bedeutung. Die Massnahmen zur Stärkung der Ausbildungszusammenarbeit werden durch ein Koordinationsorgan Ausbildung im Bevölkerungsschutz und Übungen (Koordex) koordiniert. Es setzt sich aus den Ausbildungsverantwortlichen aller Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz, Vertretern der Kantone, der Armee und der Bundeskanzlei sowie bei Bedarf aus Dritten oder weiteren Stellen wie z. B. das Schweizerische Polizeiinstitut (SPI) zusammen. Die Geschäftsstelle für dieses Koordinationsorgan ist beim BABS angesiedelt. Das Koordinationsorgan klärt die gemeinsamen Bedürfnisse für Ausbildungen und Übungen ab und koordiniert deren Umsetzung. Zu diesem Zweck ist eine Übersicht über alle wichtigen Übungen erstellt worden. Diese erlaubt eine optimale Planung, das Monitoring sowie eine optimale Nutzung der Ressourcen der involvierten Partner. Damit soll auch eine unkoordinierte zeitliche Überbelastung einzelner Übungspartner verhindert werden. Letztlich sollen dadurch auch Kosten eingespart werden.
Absatz 2: Damit im Ereignisfall die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gewährleistet ist, stellt das BABS ein Ausbildungsangebot für die Grundausbildung und die Weiterbildung der kantonalen Führungsorgane sicher. Da keine nationale Dienstpflicht für Führungsorgane besteht, erfolgt die Ausbildung im gegenseitigen Einvernehmen. Die Ausbildung sieht mehrere Stufen in der Grundausbildung und der Weiterbildung vor. In der Grundausbildung werden in Grundkursen die spezifischen Kenntnisse und Erfordernisse vermittelt, die für ein Führungsorgan notwendig sind. In einer ersten Weiterbildung werden die Zusammenarbeit und die Teamarbeit anhand eines vorgegebenen Szenarios geübt. Die zweite Weiterbildung besteht aus Stabsübungen anhand einer Katastrophenlage im Kanton. Die letzte Stufe beinhaltet Übungen, in denen die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einsatzformationen und den zuständigen Führungsorganen geübt wird. Darunter fallen auch die Gesamtnotfallübungen (GNU) mit den Standortkantonen von Kernkraftwerken.
Absatz 3: Der Betrieb der Komponenten für die Telekommunikationssysteme und die Systeme zur Warnung und Alarmierung der Bevölkerung erfordert eine entsprechende Ausbildung der Nutzer. Darunter fallen alle technischen Ausbildungen, die zur Konfiguration, zum Betrieb und zur Überwachung der Komponenten notwendig sind. Diese Ausbildung stellt das BABS mit zentralen Kursen für Ausbilder, System- und Netzverantwortliche sowie für Nutzer der BORS sicher.
Absatz 4: Für die Ausbildung der Führungsorgane auf den Stufen Region bzw. Gemeinde sind die Kantone verantwortlich. Der Bund kann jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten die Durchführung von Ausbildungen und Übungen im Zuständigkeitsbereich der Kantone mit diesen vereinbaren. Die entsprechenden Kosten sind von den Kantonen zu übernehmen. Dabei stehen vor allem Ausbildungen im Vordergrund, die Lehrpersonal mit besonderen Fachkenntnissen bzw. eine aufwendige Ausbildungsinfrastruktur erfordern oder deren zentrale Durchführung auf Stufe Bund wirtschaftlicher erfolgen kann.
Absatz 5: Damit Erkenntnisse im Bereich der Katastrophen- und Nothilfe (z. B. aufgrund von veränderten Gefährdungen, Ereignisauswertungen oder neuen Konzepten) möglichst schnell in die Vorbereitungen des Bevölkerungsschutzes einfliessen, können durch das BABS weitere Ausbildungen für die dafür verantwortlichen Stellen angeboten werden (z. B. im ABC-Schutz). Dies kann mit Seminaren, Vorträgen, technischen Kursen oder in elektronischer Form geschehen.