Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 50 Seiten

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Absatz 6: Bei der Komplexität der heutigen Risiken und Gefährdungen ist eine effiziente Ausbildung mit modernen Ausbildungs-, Informations- und Kommunikationstechnologien notwendig. Der Bund ist deshalb auch in Zukunft für die durch ihn durchzuführende Ausbildung auf eine zeitgemässe Ausbildungsinfrastruktur im Eidgenössischen Ausbildungszentrum in Schwarzenburg angewiesen. Zudem steht das Ausbildungszentrum auch allen Partnern des Bevölkerungsschutzes und des Katastrophen- und Notlagenmanagements der Armee, der Bundesverwaltung sowie weiteren interessierten Kreisen für ihre eigenen Ausbildungsbedürfnisse zur Verfügung.

Absatz 7: Aufgrund der Vernetzung der verschiedenen involvierten Bereiche und der vielen Akteure in der Ereignisbewältigung, die zunehmend nicht genau einer staatlichen Ebene zugeordnet werden können, ist die Regelung der Einzelheiten auf Gesetzesstufe nicht möglich. Deshalb soll der Bundesrat die Einzelheiten bezüglich der Zuständigkeiten und der Kostentragung auf Verordnungsstufe regeln. Zudem soll der Bundesrat festlegen, welche Stelle des Bundes für die Erfüllung seiner Aufgabe zuständig ist (Artikel 43 Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes [RVOG] vom 21. März 199711).

6. Kapitel: Finanzierung

Im Bereich der bevölkerungsschutzrelevanten Alarmierungs- und Kommunikationssysteme gelten die folgenden Finanzierungsgrundsätze und Abgrenzungsregeln. Unter dem Begriff „Investition“ werden alle Aufwände verstanden, die für den Aufbau und die Einführung eines neuen Systems notwendig sind. Darunter sind beispielsweise im Rahmen des nationalen sicheren Datenverbundsystems Investitionen für Gebäude, Kabel, Hardware, Software, Notstromaggregate, Klimaanlagen usw. zu verstehen. Diese Komponenten werden durch den Bund finanziert. Investitionen fallen einmalig an und erfordern in der Regel einen politischen Entscheid (Bundesrat, Parlament). Nach Ablauf des Lebenszyklus entstehen Werterhaltsmassnahmen mit Investitionscharakter (vgl. unten). Die Investitionen der dezentralen Komponenten finanzieren die Kantone und Dritte. Soweit es sich um Anschlüsse oder dezentrale Komponenten von Bundesstellen handelt, werden diese durch den Bund selber finanziert. Es wird zwischen zwei verschiedenen Formen von „Werterhalt“ der Systeme unterschieden: Unter dem „grossen“ Werterhalt werden grössere Re-Investitionskosten verstanden, die ca. innert 6 bis 8 Jahren nach der Erstinvestition bei einem System anfallen. Diese Kosten entsprechen ca. 60 Prozent der relevanten Investitionen und werden für die zentralen Komponenten durch den Bund finanziert. 60 Prozent deshalb, weil z. B. nicht das ganze Gebäude, die Klimaanlage

o. Ä. nach 8 Jahren ersetzt werden müssen, primär aber gewisse Hardware- und Softwarekomponenten. Die Kantone und Dritte tragen ihrerseits die „grossen“ Werterhaltskosten für die dezentralen Komponenten. Dies gilt auch für Bundesstellen, soweit diese über dezentrale Komponenten verfügen. Unter dem „kleinen“ Werterhalt werden u. a. kleinere Software-Updates o. Ä. verstanden, die in kürzeren Zeitabständen folgen. Sie sind Bestandteil der jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten, die durch die Nutzer bezahlt werden, und machen ca. 15 Prozent von diesen aus. Unter den Betriebs- und den Unterhaltskosten werden die Aufwände verstanden, die für den unterbruchfreien und gesicherten Betrieb der Systeme erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise die Wartung der Systeme, deren Überwachung sowie das Service- und Notfallmanagement. 15 Prozent der jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten werden für den „kleinen“ Werterhalt eingesetzt. Diese Kosten fallen jährlich an. Die Betriebs- und Unterhaltskosten der zentralen Komponenten werden beim mobilen Sicherheitsfunksystem (Polycom), beim Alarmierungssystem, beim System für die Ereigniskommunikation und beim Notfallradio durch den Bund finanziert. Die Betriebs- und Unterhaltskosten der zentralen Komponenten des nationalen sicheren Datenverbundsystems, des mobilen breitban-

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