Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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Gegebenenfalls müssen in den Austragungsorten geringfügige bauliche Massnahmen ergriffen werden.
Es werden beim aktuellen Projektstand keine unüberwindbaren Hindernisse für die Abwicklung des Verkehrsaufkommens festgestellt. Allerdings werden die optimale Bewirtschaftung der bestehenden Kapazitäten sowie (innovative) Massnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements notwendig sein, um das zusätzliche Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Als Risiko wurde aktuell die notwendige Abstimmung des Transportkonzepts auf Grossprojekte Dritter (insbesondere Bundesamt für Verkehr BAV und SBB), welche projektunabhängig durchgeführt werden, identifiziert (z.B. Umbauten Bahnhöfe Lausanne und Bern). Diesen Risiken ist bei der weiteren Planung durch eine enge Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Bundesstellen und der SBB entgegenzuwirken.
In der weiteren Detailplanung ist das vorgesehene Transportkonzept auf die Verkehrsperspektiven des Bundes (erwartete, allgemeine Zunahme des Verkehrs in den nächsten Jahren) sowie die konkreten Konzepte „Sion 2026“ im Bereich Unterbringung und Sicherheit auszurichten. Zudem sind die Auswirkungen der einzelnen umweltspezifischen Risiken (insbesondere Lawinen) auf das Transportkonzept zu klären. Es ist weiter aufzuzeigen, wie mit einem allfälligen, gegenüber den Annahmen veränderten Modalsplit umgegangen werden kann.
Im Rahmen der Botschaft zur Unterstützung des Projekts werden die Ergebnisse der vertieften Abklärungen zur verkehrstechnischen Machbarkeit sowie die Massnahmen zur Kontrolle der bestehenden Risiken dargestellt.
3.4.4 Sicherheit
Zuständigkeiten
Winterspiele finden auf einer Weltbühne statt, die dem friedlichen Wettstreit der Athletinnen und Athleten sowie Nationen ein Forum bietet. Am Geschehen in und um die Wettkampfstätte nimmt ein Milliardenpublikum teil. Diese durch die Medien ermöglichte Weltöffentlichkeit des Anlasses ist – je nach Entwicklung der internationalen Lage – mit latenten Risiken verbunden. Entsprechend nimmt bei einer Veranstaltung dieser Grössenordnung die Sicherheit einen zentralen Stellenwert ein.
Im Vergleich zu anderen Grossanlässen in der Schweiz – wie die UEFA EURO 2008 oder das jährlich stattfindende WEF – stellen sich bei Winterspielen andere Probleme. So werden die Sicherheitskräfte z.B. kaum mit Hooligans konfrontiert sein. Hingegen ist davon auszugehen, dass die Bedrohung durch terroristische Anschläge erhöht ist. Zudem werden ähnlich wie beim WEF vermehrt völkerrechtlich geschützte Personen anwesend sein, deren Schutz zu gewährleisten ist. So oder so stellen die Winterspiele aber für die Sicherheitsbehörden eine sehr grosse Herausforderung dar.
Probleme bieten insbesondere die Grösse des zu sichernden alpinen Raumes, die Vielzahl gleichzeitig stattfindender Wettkämpfe in auseinanderliegenden Wettkampforten, die lange Zeitdauer, die grosse Anzahl völkerrechtlich geschützter Personen, Athletinnen und Athleten, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie das hohe mediale Interesse. Winterspiele können für Gewalttäter, Störer und andere Delinquenten ein besonders lohnendes Ziel darstellen, um mit geringem Aufwand eine hohe internationale Aufmerksamkeit zu erzielen.
Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Sicherheitsmassnahmen liegt grundsätzlich bei den in erster Linie betroffenen Kantonen. Die zuständigen kantonalen Polizeikräfte sind für den gesamten polizeilichen Einsatz (Sicherheits-, Verkehrs- und Kriminalpo-