Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 22Fedlex · Erläuternder Bericht
Für die Transporte der Athletinnen und Athleten und ihrer Begleitpersonen sowie die Vertreterinnen und Vertreter der olympischen Familie werden aus Gründen der Sicherheit und der Flexibilität in erster Linie Shuttlebusse bzw. Privatfahrzeuge ab den Unterbringungsorten oder ab den grösseren Bahnhöfen eingesetzt.
Bei den Medienschaffenden ist für die Verbindung zwischen den Unterbringungsorten und den Sportstätten resp. dem Medienzentrum der kombinierte Transport mit Bahn und Shuttlebus vorgesehen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse wurden Annahmen zum voraussichtlichen zusätzlichen Verkehrsvolumen auf Strasse und Schiene zu Spitzenzeiten der Winterspiele getroffen und den vorhandenen Kapazitäten gegenübergestellt. Basis bildeten der Wettkampfkalender und die Zuschauerzahlen der vergangenen Winterspiele.
Die angenommene, zusätzliche Nachfrage auf den Bahnverbindungen zwischen Bern, Lausanne und Brig kann gemäss heutiger Einschätzung bewältigt werden, Voraussetzung dazu sind allerdings teilweise zusätzliche Verbindungen auf den Strecken Bern - Brig und Lausanne – Brig (diese Verbindungen werden voraussichtlich am stärksten zusätzlich belastet werden). Die Schaffung von zusätzlichen Verbindungen auf diesen Hauptverkehrsstrecken ist Gegenstand kommender Gespräche und Verhandlungen mit den SBB, BLS und den weiteren, mitbetroffenen Transportdienstleistern. Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Rahmen der laufenden Ausbauprogramme im öffentlichen Verkehr laufende oder geplante Infrastrukturmassnahmen zum Teil noch im Bau sein werden, was sich limitierend auf die Kapazität des Bahnsystems auswirken kann.
Gemäss den erfolgten Machbarkeitsabklärungen sind die Kapazitätsreserven auf den betroffenen Autobahnen grundsätzlich ausreichend, um die zusätzliche Verkehrsbelastung der Winterspiele zu bewältigen. Während den Winterspielen werden besondere Massnahmen wie Verkehrsleitung oder Signalisierung voraussichtlich erforderlich sein. Auf den Nationalstrassen ist die Bereitstellung gesonderter Fahrspuren für das IOC aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Die Bewältigung des mit den Winterspielen verbundenen Transportaufkommens an den Flughäfen kann aus heutiger Sicht als unproblematisch eingeschätzt werden. Die am stärksten betroffenen, inländischen Flughäfen Genf-Cointrin und Zürich-Kloten haben grosse Erfahrung in der Bewältigung von Spitzenaufkommen. Gleiches gilt auch für den allenfalls mitbetroffenen Flughafen Milano-Malpensa. Zudem macht das zusätzliche Verkehrsaufkommen nur einen geringen Anteil des gesamten Aufkommens aus und würde teilweise durch eine Reduktion des ordentlichen Flugreiseverkehrs kompensiert (Substitution). Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Flughafen Zürich-Kloten voraussichtlich nicht in der Lage wäre, einen durch das World Economic Forum (WEF) und die olympischen Spiele bedingten, zeitlich überschneidenden Zusatzverkehr abzuwickeln. Eine zeitliche Staffelung dieser beiden Anlässe müsste daher angestrebt werden.
Das Verkehrsaufkommen ab den grossen Schienen- und Strassenverkehrsachsen hin zu den einzelnen Austragungsorten wird von den Experten grundsätzlich als bewältigbar beurteilt. Voraussetzung dazu ist allerdings eine optimale Abstimmung und Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten auf der Strasse, der Schiene oder den Seilbahnverbindungen. Es ist mit einer hohen Belastung der Zufahrten zu den Austragungsorten durch den „olympischen Verkehr“ zu rechnen. In der weiteren Planung ist zudem die Verfügbarkeit der notwendigen Flächen für das Parkieren der eingesetzten Busse und Privatautos an den Austragungsorten zu klären.
Gemäss den Machbarkeitsabklärungen bedarf es zur Bewältigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf Schiene und Strasse keines Ausbaus der bestehenden Verkehrsinfrastruktur.