Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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Abklärungen notwendig. Es liegen zurzeit noch keine detaillierten Realisierungs- und Finanzierungskonzepte für dieses Projekt vor. Für die fristgerechte Errichtung des Olympischen Dorfes sind die betroffene Gemeinde, der betroffene Kanton bzw. allenfalls die Trägerorganisation verantwortlich. Sie tragen das finanzielle Risiko.
Angesichts der noch wenig weit fortgeschrittenen Planung und des Fehlens konkreter Realisierungs- und Finanzierungspläne bestehen noch wesentliche Risiken in Bezug auf die fristgerechte Bereitstellung der erforderlichen Infrastrukturen (Sicherung der Finanzierung, raumplanerische Fragestellungen, Bewilligungsprozesse auf kantonaler/lokaler Ebene, u.a.).
Die übrigen Athletinnen und Athleten sowie ihre Begleitpersonen werden in der Nähe der jeweiligen Sportstätten untergebracht. Durch die dezentrale Unterbringung werden teure temporäre Bauten vermieden und die Transportwege so kurz wie möglich gehalten. Vorgesehen sind Unterkünfte in allen beteiligten Kantonen. Im Kanton Wallis sollen neben den Wohnungen im olympischen Dorf auch Unterkünfte im Sport- und Feriendorf Fiesch zur Verfügung stehen. Dazu sind bauliche Anpassungen in den bestehenden Gebäuden des Sport- und Feriendorfs notwendig. In den Kantonen Waadt, Freiburg und Graubünden werden bestehende oder neue Hotels für die Unterbringung von Athletinnen und Athleten sowie Begleitpersonen genutzt. Es bestehen diesbezüglich noch keine detaillierten Unterbringungspläne. Die Verantwortlichen des Vereins „Sion 2026“ gehen von der grundsätzlichen Realisierbarkeit dieser ergänzenden Unterbringungsangebote aus, da die erforderlichen Kapazitäten schon heute vorhanden sind. Im Kanton Bern sind neben bestehenden Hotels in Kandersteg und in der Stadt Bern Räumlichkeiten des Bundesamts für Sport in Magglingen zur Unterbringung von Athletinnen und Athleten vorgesehen.
Beherbergung
Die Beherbergungskapazitäten für die olympische Familie, die Vertreter der internationalen Sportverbände, die Vertreter der nationalen olympischen Komitees, die Sponsoren, die Medienschaffenden und die Gäste wurden gemäss den Anforderungen des IOC analysiert. Die entsprechenden Kapazitäten in den verschiedenen Hotelkategorien sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Die verbleibenden Hotelkapazitäten und die verfügbaren Ferienwohnungen ermöglichen gemäss Abklärungen des Vereins „Sion 2026“ in ausreichender Zahl auch die Unterbringung der Sicherheitskräfte, der freiwilligen Mitarbeitenden und der Zuschauer.
Detaillierte Unterbringungskonzepte liegen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.
3.4.3 Verkehr
Das Transportkonzept setzt auf die hervorragende Anbindung der Region an die grossen internationalen Bahnlinien zwischen den Städten Bern, Lausanne und Brig. Grundsätzlich soll ein möglichst hoher Anteil der Anreisen in die Region auf der Schiene erfolgen. Die Transporte innerhalb der Region werden nach Zielgruppen differenziert organisiert.
Die Zuschauerinnen und Zuschauer sollen auch innerhalb der Region weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abreisen. Insgesamt wird für die Zuschauertransporte ein Modalsplit von 80% öffentlicher Verkehr zu 20% Individualverkehr angestrebt. Fast alle Austragungsorte verfügen sowohl über eine Strassen- wie auch eine Bahn- resp. Seilbahnverbindung. Für den Transport ab den internationalen Bahnlinien zu den einzelnen Austragungsorten werden die bestehenden Bahnverbindungen durch den Einsatz von Shuttlebussen ergänzt.