Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten

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lizei) im öffentlichen Raum verantwortlich. Innerhalb der zu definierenden "privaten" Sicherheitszonen, insbesondere innerhalb der olympischen Dörfer, der Hotels, der Wettkampfstätten und der Trainingsorte, ist der Veranstalter für die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zuständig. Die soll hauptsächlich mit privaten Sicherheitsorganisationen gelöst werden. Dem Bund obliegen neben seinen eigentlichen Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit (Luftpolizeidienst, Staatsschutz, völkerrechtliche Schutzpflichten, Strafverfolgungskompetenz im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit, Grenzschutz, usw.) die Koordinationsaufgaben im internationalen Umfeld.

Die Machbarkeitsabklärungen basieren auf den Erfahrungen und den Grundpfeilern der UEFA EURO 2008, des WEF und anderen sportlichen Grossveranstaltungen wie beispielsweise den FIS Alpinen Skiweltmeisterschaften 2003 und 2017 in St. Moritz. Zudem wurden die Arbeiten am Massstab der Vorbereitungsarbeiten und Massnahmen für die Kandidatur Graubünden 2022 gemessen.

Gestützt auf diese Erfahrungen und die bisher durchgeführten Machbarkeitsbeurteilungen steht fest, dass die Sicherheit anlässlich der Durchführung der Winterspiele „Sion 2026“ gewährleistet werden kann. Die in die Durchführung involvierten Kantone sind auf die Unterstützung durch interkantonale Polizeikräfte, Armee, Bevölkerungsschutz, Grenzwachtkorps sowie durch weitere Spezialisten des Bundes angewiesen. Unter Umständen ist auch der Beizug von ausländischen Sicherheitskräften erforderlich. Die Unterstützung der Durchführungskantone mit Polizeikräften aus der ganzen Schweiz führt dazu, dass die polizeiliche Versorgung in den übrigen Kantonen für einige Wochen reduziert wird. Mit einem Unterstützungseinsatz durch ausländische Polizeikräfte, insbesondere aus Deutschland und Frankreich, könnte diese Reduktion vermindert werden.

Mittelbedarf in der Normallage

Alle Berechnungen und Überlegungen basieren auf dem Szenario „Normallage“, d.h. einer mit der heutigen allgemeinen nationalen und internationalen Sicherheitslage vergleichbaren Situation für 2026. Die Terroranschläge von Nizza, Paris, Manchester, London etc. sind in die Lagebeurteilung eingeflossen. Die Erfahrungen vom WEF Davos, den Skiweltmeisterschaften 2017 und auch von der UEFA Euro 2008 wurden berücksichtigt. Eine Verschärfung der Lage hätte Auswirkungen auf die notwendigen Ressourcen sowie die Infrastruktur und die damit verbundenen Kosten. Es ist bereits heute absehbar, dass die Durchführung von weiteren Grossveranstaltungen (z.B. des WEF) im Jahre 2026 die zivilen Behörden und die Armee sowohl aus Bestandesgründen als auch aus logistischen Gründen an ihre Grenzen bringen würde. Dies bedingt im Falle eines Zuschlags der Winterspiele an die Schweiz eine frühzeitige Abstimmung und Planung.

Insgesamt werden aus heutiger Sicht für den Schutz der Winterspiele 2026 rund 146 000 Einsatztage (resp. 190 000 Einsatztage unter Berücksichtigung einer Reserve von 30%) der Polizei nötig sein. Hinzu kommen die Einsätze von 5000 Angehörigen der Armee und die Einsatztage von 1200 Angehörigen des Zivilschutzes und von 200 Angehörigen des Grenzwachtkorps. Die übrigen Sicherheits- und Blaulichtorganisationen der Kantone (Sanität, Feuerwehr) benötigen ebenfalls zusätzliche Ressourcen. Da nicht alle Aufgaben in den Kompetenzbereich der öffentlichen Hand fallen, ist die Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben durch private Sicherheitsunternehmen bzw. Freiwillige zwingend. Gemäss den vorliegenden Berechnungen werden durchschnittlich 2100 private Sicherheitskräfte pro Tag zur Bewältigung dieser Aufgaben benötigt.