Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten

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Die Anzahl der Einsatztage der Polizei verlangt nach einem IKAPOL-Einsatz. Ohne zusätzliche Unterstützung durch Polizeikorps aus anderen Kantonen könnten die Durchführungskantone die Aufgaben nicht bewältigen. Der IKAPOL-Einsatz erfolgt gestützt auf die Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze vom 14. März 2006. Die Gespräche mit den zuständigen Gremien bezüglich des IKAPOL-Einsatzes wurden seitens des Vereins „Sion 2026“ bzw. des Kantons Wallis aufgenommen.

Der Einsatz der Armee wird gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (MG, SR 510.10) im Assistenzdienst erfolgen. Hierfür wird zu gegebener Zeit dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreitet. Dabei liegen die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden und die Führung und Koordination der einzusetzenden militärischen Mittel bei der Armee. Die lange Dauer des Einsatzes wird zu einer Konzentration der Dienstleistungen der Truppe im ersten Quartal 2026 und somit zu einem eingeschränkten Handlungsspielraum für weitere Dienstleistungen für den Rest des Jahres führen.

Die rund 5000 Armeeangehörigen werden zur Gewährleistung der Sicherheit in folgenden Bereichen eingesetzt: Schutzaufgaben (Personenschutz, temporärer Objektschutz, Überwachung von Wettkampfanlagen), Führungsunterstützung, ABC-Schutz, Auf- und Abbauarbeiten der Sicherheitsdispositive, Überwachung des Luftraumes und Luftpolizeidienst bei zeitweise eingeschränktem Luftverkehr, Bodenaufklärung und Lufttransporte. Auf nationaler Ebene werden zudem fedpol, das Grenzwachtkorps und der Nachrichtendienst des Bundes zum Einsatz gelangen. Gemäss aktueller Planung werden die bestehenden Ressourcen mehrheitlich ausreichen. Der Bedarf personeller Ergänzungen wird im Hinblick auf die Botschaft ermittelt und begründet.

3.5 Nachhaltigkeit

Das Kandidaturkomitee wird die Austragung der Winterspiele 2026 mit einem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit verbinden. Die strategischen und operativen Gremien des Projekts „Sion 2026“ werden sich den Grundwerten Selbstverantwortlichkeit, Nachhaltigkeit, Transparenz, Fairness und Respekt verpflichten und in der Umsetzung mit all ihren Entscheidungen und Handlungen sicherstellen, dass diese Grundwerte gelebt werden. Die entsprechenden Verpflichtungen werden in der Governancevereinbarung (vgl. Ziff. 6.2) geregelt.

Die Winterspiele sollen über alle Phasen der Organisation und Durchführung hinweg in verschiedener Hinsicht dem Prinzip der Nachhaltigkeit und entsprechenden hohen Standards gerecht werden, z.B. bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, beim Personalmanagement und bei den Reiseaktivitäten des Managements. Unerwünschte ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen der Spiele sollen systematisch und strukturiert identifiziert, beseitigt oder minimiert und wenn möglich kompensiert werden.

Die Planung und Durchführung der Winterspiele soll auf die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates sowie auf die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung gemäss „Agenda 2030“ ausgerichtet werden. Kernbestandteil dieser Agenda sind die „Sustainable Development Goals“ (SDG) mit den entsprechenden Zielvorgaben. Dabei geht es darum, Zukunftsverantwortung wahrzunehmen und die Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und gesellschaftliche Solidarität – im gesamten Projekt ausgewogen zu berücksichtigen.