Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht

Investitionen olympiaspezifische Infrastrukturen In Mio. Fr.

Sportanlagen 75,0

Weitere Infrastrukturen (Medien) 18,0

Total Investitionen 93,0

Im Infrastrukturbudget nicht berücksichtigt sind Investitionen in Sportanlagen, Unterkünfte und andere Infrastrukturen, die unabhängig von der Durchführung der Winterspiele umgesetzt werden sollen. Darunter fällt beispielsweise der Bau eines neuen Wohnquartiers in der Stadt Sion, welches im Rahmen der Winterspiele als olympisches Dorf genutzt werden soll. Für diese Infrastrukturvorhaben liegen zurzeit noch keine detaillierten Realisierungs- und Finanzierungskonzepte vor. Als Träger dieser Projekte stehen private Investoren resp. die betroffenen Kantone und Austragungsgemeinden im Vordergrund. An die nicht-olympiaspezifische Infrastruktur wird der Bund keine Beiträge ausrichten. Für die fristgerechte Errichtung sämtlicher Infrastrukturanlagen sind die betroffenen Kantone, Gemeinden bzw. allenfalls die Trägerorganisation verantwortlich. Sie tragen das entsprechende Risiko.

4.3.2 Verkehr

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind gemäss Machbarkeitsabklärungen nur geringfügige Infrastrukturanpassungen an den Austragungsorten notwendig. Die Investitionen werden auf 7 Millionen Franken geschätzt.

4.3.3 Öffentliche Sicherheit

Die von Sicherheitsexperten im Auftrag des Bundes ermittelten Kosten für die Leistungen der öffentlichen Sicherheitskräfte (Szenario Normallage) betragen 303 Millionen Franken. In der Kostenschätzung ist ein Zuschlag von 30% berücksichtigt, um einer allfälligen Verschärfung der Bedrohungslage Rechnung zu tragen.

Die Kosten für den Einsatz der notwendigen Polizeikräfte (IKAPOL, evtl. ausländische Polizisten) und der Blaulichtorganisationen werden im Rahmen der bundesstaatlichen Zuständigkeitsordnung von den Kantonen getragen. Inwieweit die Kantone auf eine Geltendmachung der IKAPOL-Ansätze verzichten (analog zur UEFA EURO 2008) haben die Durchführungskantone mit den übrigen Kantonen zu vereinbaren. Die diesbezüglich notwendigen Verhandlungen mit den zuständigen interkantonalen Gremien werden geführt. Der Bund kommt für die Einsatzkosten der Armee, der Eidgenössischen Zollverwaltung (Grenzwachtkorps/Zoll) und die punktuell notwendige Verstärkung der weiteren Sicherheitsorgane des Bundes auf. Wer die Kosten für den Einsatz der Transportpolizei SBB trägt, muss noch ausgehandelt werden.