Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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Kosten Sicherheit in Mio. Fr.
Polizeieinsatz Kantone IKAPOL, evtl. inkl. ausländische205
Polizeikräfte (inkl. Planung und Fahrzeuge/Material)
Transportpolizei SBB4
Armee53
Zivilschutz8
Grenzwachtkorps/Zoll2
Feuerwehr (Kantone)3
BABS/Nachrichtendienst des Bundes12
fedpol6
Police Information and Coordination Centre (PICC) (Kantone)10
Total303
4.4 Gesamtsicht Finanzierungslücken und Finanzierung
Die vom Bundesrat mit Beschluss vom 18. Oktober 2017 verabschiedeten finanziellen Eckwerte einer Projektunterstützung sehen vor, dass der Bund die Deckung der Finanzierungslücke im Durchführungsbudget bis maximal 827 Millionen Franken übernimmt. Die Kantone finanzieren 80% der Kosten für die Polizeikräfte und übernehmen im gleichen Umfang das Risiko von allfälligen Mehrkosten, sollten solche trotz den vorgesehenen, massgeblichen Reserven bei einer veränderten Sicherheitslage entstehen. Angesichts des ausserordentlichen Charakters der Veranstaltung beteiligt sich der Bund mit 20% an den Kosten der Kantone für die Polizeikräfte. Grundlage bildet Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. März 1997 (BWIS, SR 120). Sodann trägt er die Kosten für die Sicherheitskräfte des Bundes. Der Bundesanteil an den gesamten Sicherheitskosten entspricht grundsätzlich dem Lösungsansatz anlässlich der UEFA EURO 2008, wonach dieser bei rund 40% lag. Der Bund trägt das Risiko von Mehrkosten bei den Polizeikräften zu 20%, das Risiko von Mehrkosten bei den Sicherheitsdiensten des Bundes vollumfänglich mit.
Die Standortkantone und Austragungsorte der Spiele sind verantwortlich für die Errichtung der Infrastrukturen und tragen das entsprechende finanzielle Risiko. Die Kantone und Austragungsorte tragen auch das Verfahrensrisiko hinsichtlich konkreter Infrastrukturvorhaben. Schliesslich haben sie auch die entsprechenden Garantien im Rahmen des Kandidaturprozesses gegenüber dem IOC zu leisten. Im Rahmen der Gesamtbeteiligung leistet der Bund einen Beitrag im Umfang von maximal 40% an die Investitionen in Sportanlagen gemäss den Rechtsgrundlagen zum Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK). Bei budgetierten Investitionen in Sportanlagen von 75 Millionen Franken beträgt der Bundesanteil damit maximal 30 Millionen Franken. Der Bund trägt darüber hinaus kein finanzielles Risiko im Bereich der Infrastrukturen mit.
Die vorgesehenen Massnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur liegen nicht im gesetzlichen Zuständigkeitsbereich des Bundes und werden von diesem daher nicht mitfinanziert.
Die Kantone und Austragungsgemeinden beteiligen sich an den direkten und indirekten Projektkosten, indem sie neben ihrem Beitrag und der Übernahme der Hauptrisiken im Bereich des Infrastruktur- und Sicherheitsbudgets (Non-OCOG) auch die Risiken bezüglich der Inves-