Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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8.1.2 Umweltrechtliche und raumplanerische Aspekte
Aufgrund der ersten Analysen zur umweltrechtlichen und raumplanerischen Machbarkeit sind keine Konflikte absehbar, welche gegebenenfalls nicht durch Anpassungen des Konzepts oder die Wahl alternativer Standorte ausgeräumt werden könnten. Eine detaillierte Klärung allfälliger notwendiger Massnahmen aus umweltrechtlicher oder raumplanerischer Sicht erfolgt in der nächsten Planungsphase. Dies betrifft sowohl die Errichtung der permanenten Infrastrukturen (insbesondere Wohnraumentwicklung in der Stadt Sion) sowie auch der temporären Anlagen. Dabei sind die geltenden Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes und die entsprechenden Auswirkungen auf die kantonalen Richtpläne sowie die aktuellen Revisionsarbeiten im Raumplanungsrecht zu berücksichtigen.
8.1.3 Beitrag zum Umsetzung politischer Zielsetzungen im Bereich Umwelt, Raum, Energie
Das Konzept „Sion 2026“ setzt sich einerseits zum Ziel, durch die Nutzung von umweltverträglichen Technologien respektvoll mit Natur, Landschaft und Wald umzugehen, die geltende Raumplanungs- bzw. Natur- und Heimatschutzgesetzgebung gewissenhaft einzuhalten und aufzuzeigen, dass Olympische Spiele auch umweltverträglich durchgeführt werden können. Andererseits sollen mit den Winterspielen auch Innovationen (z.B. betreffend die Nutzung erneuerbarer Energien, der Förderung der Energieeffizienz, CO2-Verbrauch, Einsatz von einheimischen Materialien) lanciert und Modelle aufgezeigt werden, die sich langfristig positiv auf den Ressourcenverbrauch in den Wintersportregionen auswirken. Die Winterspiele sollen insgesamt einen Beitrag zur Umsetzung der politischen Zielsetzungen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Energie, Klimaschutz, Umweltschutz und Raumplanung leisten (vgl. Ziff. 3.3).
8.2 Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft
Im Rahmen der Vorabklärungen zur Lancierung eines Kandidaturprojekts hat Swiss Olympic eine Abschätzung der möglichen volkswirtschaftlichen Wirkungen von Olympischen Spielen in der Schweiz vornehmen lassen.
Die volkswirtschaftlichen Ergebnisse werden einerseits direkt durch die Ausgaben des Veranstalters sowie die touristischen Ausgaben der Gäste ausgelöst und widerspiegeln die unmittelbaren Wertschöpfungs- und Beschäftigungswirkungen des Anlasses. Andererseits ergeben sich durch weitere Aktivitäten in der Volkswirtschaft, die unabhängig der Ausgaben des Veranstalters und der Gäste (Tourismus) durch den Impuls des Events ausgelöst werden (z.B. durch erhöhte Nachfrage für Sportangebote), zusätzliche Wirkungen.
Aufgrund der vorliegenden Vorarbeiten und der Erfahrungen aus anderen Grossveranstaltungen in der Schweiz dürften sich aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive vor allem positive Auswirkungen auf die Regionalwirtschaft in den Durchführungskantonen ergeben. Mit einer längerfristig spürbaren Auswirkung auf das gesamtschweizerische Bruttoinlandprodukt (BIP) ist dagegen nicht zu rechnen.
Hingegen kann dieser Sportanlass dank seiner globalen Ausstrahlung Impulse bei der verstärkten Erschliessung des globalen touristischen Wachstumspotenzials verleihen und zu einem weltweit positiven Image der Schweiz als Tourismusland und Wirtschaftsstandort beitragen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Kernbotschaften, Auftritte und Aktivitäten (Standortpromotion etc.) zwischen den relevanten Akteuren auf regionaler, kantonaler und nationaler