Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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- die Zuständigkeiten, Verantwortungen und Rollen der Kandidaturorganisation, des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und Swiss Olympic;
- die zeitliche Koordination der jeweiligen Entscheidprozesse;
- den Einbezug und die Einsichtsrechte des Bundes in die Arbeiten der Kandidaturorganisation;
- die Regelung der Garantien gegenüber dem IOC und deren Folgen im innerstaatlichen Verhältnis (allfällige Defizittragung, Haftung, Risikoabsicherung) im Falle eines Zuschlags;
- das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit bei der Organisation und Durchführung der Winterspiele.
Bei einer allfälligen Kandidatureingabe im Januar 2019 muss die Kandidaturorganisation unter Einbezug aller beteiligten Partner umgehend die Vorbereitung der Organisations- und Führungsstrukturen für die Durchführungsphase an die Hand nehmen. Es ist bereits vor dem Vergabeentscheid des IOC eine nicht-gewinnorientierte Trägerorganisation vorzusehen, die in der Lage ist, den Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung und Organisation der Winterspiele nachzukommen.
6.2.3 Durchführungsphase
Organisation „Sion 2026“
Die im Hinblick auf die Durchführungsphase zu schaffende Organisation wird zur zentralen Rechtsträgerin und ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Winterspiele. Dazu erhält sie die finanziellen Mittel gemäss Durchführungsbudget. Der Bund ist nicht Teil der Durchführungsorganisation und nimmt daher in den entsprechenden Organen ausschliesslich mit beratender Stimme Einsitz. Die vom Bund zugesicherten Mittel stellen Betriebsmittel dar und dürfen nicht als Eigenkapital in die Durchführungsorganisation einfliessen. Die Einzelheiten regelt der Bund im Rahmen einer Subventionsvereinbarung für die Durchführungsphase.
Einfluss des Bundes auf die Steuerung des Projekts und Aufsicht über die Verwendung der Bundesgelder
Die Sicherstellung der Kostentransparenz und des zweckmässigen, wirksamen und wirtschaftlichen Einsatzes der vom Bund eingesetzten Mittel erfolgt mittels der mit der Durchführungsorganisation „Sion 2026“ abgeschlossenen Subventionsvereinbarung für die Durchführungsphase. Diese regelt insbesondere die Informationsflüsse zwischen den Parteien, die Zielvorgaben sowie die Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Die Umsetzung der subventionsvertraglichen Regelung und der zeitnahe und umfassende Informationsfluss zwischen dem Bund, der Durchführungsorganisation und weiteren Beteiligten (insbesondere Kantone und Gemeinden) sind sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Mandatierung einer vom Bund delegierten Person zu prüfen und ein entsprechendes Pflichtenheft für das Mandat auszuarbeiten. Beim Bund sind das VBS unter Einbezug der EFD für die Ausgestaltung der Subventionsverträge, die Steuerung und Kontrolle sowie die Mandatierung und Instruktion der delegierten Person zuständig.