Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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- Pflichtenheft für Vertreter des Bundes in strategischen und operationellen Organen des Veranstalters.
Mit der nachfolgend aufgeführten Regelung der Governance im Projekt „Sion 2026“ werden die zentralen Forderungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und des Eidgenössischen Finanzdepartements aufgenommen. Die Aufsicht über den zweckgerichteten, wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der bewilligten Bundesmittel sowie die Sicherstellung des regelmässigen Informationsaustauschs wird über vertragliche Regelungen mit den projektverantwortlichen Gremien geregelt.
Es ist bei der Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zwischen der Dialog- und Kandidatur- resp. der Durchführungsphase zu unterscheiden.
6.2.2 Dialog- und Kandidaturphase
Organisation „Sion 2026“
Die Kandidaturorganisation „Sion 2026“ hat vier grundlegende Aufgaben:
- Bereitstellung des Kandidaturdossiers zuhanden des IOC
- Vorbereitung der Grundlagen für die politischen Entscheide beim Bund und in den Kantonen und Gemeinden
- Nationale und internationale Positionierung der Kandidatur
- Vorbereitung der Projektmission, Aufbau- und Ablauforganisation für die Durchführungsphase (nach einem allfälligen Zuschlag des IOC)
Der Bund wird Mitglied der Kandidaturorganisation „Sion 2026“ für die Dauer der Dialog- und Kandidaturphase. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes nehmen mit Stimmrecht in den Führungsgremien der Organisation Einsitz. Die vom Bundesrat eingesetzten Bundesvertreterinnen und Bundesvertreter stellen auf der Grundlage eines Pflichtenhefts sicher, dass die erforderlichen Vorkehren getroffen werden, um die politischen und finanziellen Risiken des Bundes auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu gehören die Koordination der Arbeiten auf Ebene Bund, Kantone, Gemeinden und Kandidaturorganisation, der direkte Zugang zu sämtlichen, für den Bund relevanten Informationen sowie die Berücksichtigung der Interessen des Bundes bei der Ausarbeitung der Kandidatur.
Koordination der Arbeiten und Einbindung der Interessen des Bundes
Die Weiterentwicklung des Projekts im Sinne der Vorgaben des Bundesrats sowie die Vorbereitung der Grundlagen für die politischen Entscheide bei Bund, Kantonen und Gemeinden erfordern eine enge Koordination der Arbeiten zwischen den zuständigen Verwaltungsstellen und den strategischen und operativen Organen der Kandidaturorganisation.
Als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und der Koordination der Arbeiten wird ein Governancevertrag für die Dialog- und Kandidaturphase zwischen der Kandidaturorganisation, den eingebundenen Kantonen und Gemeinden, Swiss Olympic und dem Bund abgeschlossen. Dieser regelt insbesondere