Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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schlüsse auf Parlamentsebene erforderlich, die gegebenenfalls einer Referendumsmöglichkeit unterstellt sind. Im Falle eines Referendums liegt ein abschliessender Entscheid über einen Verrechnungsverzicht bei der jeweiligen kantonalen Bevölkerung.
Verzichten die übrigen Kantone nicht auf die Verrechnung der Kosten für die Polizeieinsätze, müssen diese von den Durchführungskantonen getragen und fristgerecht zugesichert werden. Der Bund leistet einen Beitrag von 20% an die Kosten der Polizeieinsätze.
Im Rahmen der Botschaft zuhanden des Parlaments wird das Konzept der Kantone zur Finanzierung der Kosten für die Polizeieinsätze dargestellt.
7.4 Entscheid- und Bewilligungsprozesse auf kantonaler und kommunaler Ebene
Die Kantone und Austragungsgemeinden sind für die Herbeiführung der fristgerechten Entscheide zu oben genannten Verantwortlichkeiten zuständig. Sie leiten die entsprechenden Prozesse auf kantonaler und kommunaler Ebene ein. Teilweise werden Volksabstimmungen durchzuführen sein. Der Kanton Wallis hat eine Volksabstimmung für den 10. Juni 2018 angekündigt. Abstimmungsdaten in anderen Kantonen sind noch nicht bekannt. Die Prozesse auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sind zwingend zu koordinieren.
7.5 Subventionsvereinbarung / Garantien
Die betroffenen Kantone und die Host City Sion verpflichten sich je im Rahmen eines Subventionsvertrags mit dem Bund zu ihrer Zuständigkeit, Verantwortung und Rolle im Projekt „Sion 2026“ und zur Beibringung der entsprechenden Garantien gegenüber dem IOC.
8 Weitere Auswirkungen der Olympischen Winterspiele
8.1 Auswirkungen auf die Umwelt
8.1.1 Natur- und Heimatschutz
Durch die Nutzung weitgehend bestehender Anlagen für die Durchführung der Sportveranstaltungen ist mit geringfügigen Eingriffen und Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Wald zu rechnen. Einzelne, bereits bekannte diesbezügliche Herausforderungen sind bei der Detailplanung der Wettkampfstätten (Pistengestaltung, Lawinenschutz) zu lösen. Auch ist bei den weiteren Arbeiten sicherzustellen, dass Konflikte mit Schutzzonen und Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Katalog) vermieden werden können. Dies betrifft insbesondere die Detailplanung für die Errichtung von temporären Bauten. Für die zu errichtenden Bauten ist generell eine Abstimmung mit den Schutzzielen des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), insbesondere des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (ISOS), vorzunehmen. Die zu erstellenden Infrastrukturen und Hochbauten haben sowohl den Interessen von Natur- und Heimatschutz sowie baukulturellen Aspekten Rechnung zu tragen. Die Beachtung des Umweltschutzes im Allgemeinen und des Natur- und Heimatschutzes sowie des Schutzes des Waldes im Besonderen ist eine Bedingung für eine finanzielle Unterstützung des Projekts durch den Bund.