Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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6.3 Personalbedarf Bund
Angesicht des hohen finanziellen Engagements des Bundes und der damit verbundenen politischen Verantwortung müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Projekt intensiv begleiten und beaufsichtigen zu können. Damit insgesamt genügend personelle Ressourcen für die Begleitung und Aufsicht des Grossprojekts eingesetzt werden können, wird der Bedarf für personelle Ergänzungen in der Bundesverwaltung im Hinblick auf die Botschaft ermittelt und begründet.
7 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Organisation und Durchführung der Olympischen Winterspiele „Sion 2026“ ist ein Projekt von nationaler Bedeutung. Ohne massgebliche Beteiligung der Kantone und der Austragungsgemeinden kann das Projekt nicht umgesetzt werden. Die Durchführungskantone und die Austragungsorte sind eng in die Organisation der Spiele eingebunden und tragen entscheidende Mitverantwortung für das Gelingen des Projekts. Dieses wirkt sich in verschiedenen Bereichen auf die Kantone und die Gemeinden aus.
7.1 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen
Die Durchführung von Winterspielen ist ein Generationenprojekt mit dem Ziel, Impulse für die Weiterentwicklung der Schweiz auszulösen und zur Bewältigung von wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen beizutragen. Die Winterspiele können mit ihrer Ausstrahlungskraft zu einer Erhöhung der Investitionsbereitschaft führen und als Generationenprojekt die Verbundenheit der Schweizer Bevölkerung stärken. Insofern können Kantone, Gemeinden und der Bund gleichermassen Chancen nutzen und vom Projekt profitieren. Die mit dem Projekt verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Chancen für den Bund, die Kantone und Gemeinden sind unter Ziff. 3.3 ausführlich beschrieben.
7.2 Bereitstellung der erforderlichen Infrastrukturen
Die Durchführungskantone und die Austragungsgemeinden sind für die Anpassung und Erstellung der erforderlichen Infrastrukturen in ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich. Sie stellen – gegebenenfalls in Abstimmung mit privaten Investoren – deren Finanzierung sicher und übernehmen auch die jeweiligen Prozessrisiken (Raumplanung, Umweltschutz, etc.). Gegenüber dem IOC leisten sie die Garantie, dass die erforderlichen Infrastrukturen rechtzeitig bereitstehen.
7.3 Bereitstellung der erforderlichen Polizeikräfte
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bedarf es der Bereitschaft sämtlicher Kantone, während den Spielen eigene Polizeikräfte im Rahmen eines IKAPOL-Einsatzes zur Verfügung zu stellen. Der Entscheid über einen IKAPOL-Einsatz erfolgt gemäss der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) vom 14. März 2006.
Kommt es zu einem IKAPOL-Einsatz haben die leistungserbringenden Kantone über einen allfälligen Verzicht oder Teilverzicht auf die Verrechnung der Leistungen gegenüber den Durchführungskantonen zu entscheiden. Dazu sind je nach kantonaler Rechtsordnung Be-