Vorlage
Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 43 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 36Fedlex · Vorlage
Art. 118 Zusätzliche Belege bei Geldspielautomaten
1Zur Überprüfung des Bruttospielertrags von Geldspielautomaten protokollieren die Spielbanken täglich mittels des EAKS die zu erhebenden Daten.
2Sie protokollieren mindestens einmal pro Monat die Zählerstände. Sie registrieren allfällige Unregelmässigkeiten und melden sie der ESBK. Zudem ermitteln sie die Ursache für die Unregelmässigkeiten und die korrekten Daten.
Art. 119 Zusätzliche Belege bei Onlinespielen
Zur Überprüfung des Bruttospielertrags protokollieren die Spielbanken täglich mittels des DZS die gemäss den Vorschriften des Departements zu erhebenden Daten.
Art. 120 Fälligkeit und Entrichtung
(Art. 123 BGS)
1Die Abgabe ist jedes Jahr am 31. Januar fällig.
2Die Abgabe wird von der ESBK erhoben und ist direkt dem Bund abzuliefern.
Art. 121 Akontozahlung
(Art. 123 BGS)
1Die Spielbanken leisten Akontozahlungen. Diese werden aufgrund der Quartalsabgabeerklärungen unter Anwendung des Abgabesatzes der vorangehenden Abgabeperiode erhoben. Steht der Abgabesatz der vorangehenden Abgabeperiode nicht fest, so wird auf den von der ESBK geschätzten Satz für die laufende Abgabeperiode abgestellt.
2Die Akontozahlungen sind 30 Tage nach dem Ende des Kalenderquartals fällig.
3Sie werden von der ESBK erhoben und sind direkt dem Bund abzuliefern.
4Sie werden von der definitiv geschuldeten Abgabe abgezogen. Übersteigen sie die geschuldete Abgabe, so wird der Überschuss der Spielbank zurückerstattet.
Art. 122 Zinsen
(Art. 123 BGS)
1Bei verspäteter Zahlung von Akontozahlungen und Abgaben wird ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet.
2Auf zu viel bezogenen Akontozahlungen und Abgaben wird ab Fälligkeit der Abgaben ein Rückerstattungszins gewährt.
3Die Zinssätze für Verzugs- und Rückerstattungszinsen entsprechen den vom Eidgenössischen Finanzdepartement in der Verordnung vom 10. Dezember 199210 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer festgelegten Sätzen.