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Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 43 Seiten

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Art. 114 Aussonderung von unentgeltlichen Einsätzen

1Einsätze, die für die Spielerinnen und Spieler aufgrund von durch die ESBK genehmigten Gratisspielen oder Gratisspielguthaben unentgeltlich sind, bilden nicht Bestandteil des Bruttospielertrags.

2Bei den landbasierten Spielen darf der Jahreswert der Gratisspiele oder Gratisspielguthaben, die nicht Bestandteil des Bruttospielertrags bilden, 0,3 Prozent des von der Spielbank jährlich mit landbasierten Spielen erwirtschafteten Bruttospielertrags nicht übersteigen.

2. Abschnitt: Veranlagung und Erhebung der Spielbankenabgabe

Art. 115 Abgabeperiode

(Art. 123 BGS)

1Die ESBK erhebt für jede Abgabeperiode die Spielbankenabgabe.

2Die Abgabeperiode entspricht dem Kalenderjahr. Die Abgabepflicht beginnt mit der Aufnahme des Spielbetriebs und endet mit dessen Aufgabe.

3Das ordentliche Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

4Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahrs, so wird der Bruttospielertrag für die Satzbestimmung auf zwölf Monate umgerechnet.

Art. 116 Abrechnungen und Abgabeerklärungen

(Art. 123 BGS)

1Die Spielbank reicht der ESBK auf das Ende jedes Kalendermonats eine Abrechnung über die im betreffenden Monat erzielten Bruttospielerträge ein. Dabei sind die Bruttospielerträge der Tischspiele, der Geldspielautomaten und der Online-Spiele getrennt aufzuführen.

2Sie reicht der ESBK auf das Ende jedes Kalenderquartals und jeder Abgabeperiode eine Abgabeerklärung über die im betreffenden Quartal bzw. in der Abgabeperiode erzielten Bruttospielerträge ein.

3Die ESBK stellt die Formulare für die Abrechnungen und Abgabeerklärungen zur Verfügung.

4Reicht die Spielbank trotz Mahnung eine Abgabeerklärung nicht ein oder können die Bruttospielerträge mangels zuverlässiger Unterlagen nicht einwandfrei ermittelt werden, so bestimmt die ESBK den Bruttospielertrag und nimmt die amtliche Veranlagung vor.

Art. 117 Zusätzliche Belege bei Tischspielen

Die Spielbanken erstellen tägliche Abrechnungen der Bruttospielerträge der Tischspiele.